Recht mit Kapitalbetrag übernehmen
Verfasst: 15.05.2021, 11:26
Hallo,
wir interessieren uns für ein Objekt, welches gerade in die Zwangsversteigerung geht. Nun haben wir eine Verständnisfrage. In der amtlichen Bekanntmachung steht "Nach den bisherigen Versteigerungsbedingungen (Stand Mai 21) ist vom Ersteher ein Recht mit einem Kapitalbetrag von 304.000,00 EUR nebst Zinsen zu übernehmen". Der Verkehrswert liegt bei ca. 400.000€. Bedeutet dies nun, dass wir mindestens 304T € bezahlen müssen, oder muss man dieses Geld nach dem Gebot noch zusätzlich bezahlen? Dann würde das Haus ja schon fast doppelt so teuer werden und wäre für uns garnicht mehr bezahlbar.
Über eine Aufklärung würden wir uns sehr freuen! Vielen Dank
wir interessieren uns für ein Objekt, welches gerade in die Zwangsversteigerung geht. Nun haben wir eine Verständnisfrage. In der amtlichen Bekanntmachung steht "Nach den bisherigen Versteigerungsbedingungen (Stand Mai 21) ist vom Ersteher ein Recht mit einem Kapitalbetrag von 304.000,00 EUR nebst Zinsen zu übernehmen". Der Verkehrswert liegt bei ca. 400.000€. Bedeutet dies nun, dass wir mindestens 304T € bezahlen müssen, oder muss man dieses Geld nach dem Gebot noch zusätzlich bezahlen? Dann würde das Haus ja schon fast doppelt so teuer werden und wäre für uns garnicht mehr bezahlbar.
Über eine Aufklärung würden wir uns sehr freuen! Vielen Dank