Hallo Zusammen,
ich habe Interesse, über eine Zwangsversteigerung, eine Immobilie zuerwerben.
Da es sich bei dem Objekt um eine Teilungsversteigerung handelt und ich nicht wirklich viel darüber informiert bin, bitte ich euch um eure Mithilfe.
Es handelt sich hier um ein Zweifamilienhaus, das einen Verkehrswert von 750000€ hat.
Es besteht eine Grundschuld von 650000€, welche kaum abgezahlt wurde, mit 15% Zinsen.
Beim Amtsgericht wurden, von der Bank, Schulden bzw. Zinsen von 10000€ angemeldet.
Jetzt kommen meine Fragen:
- Sollte ich die Immobilie ersteigern, muss ich die Grundschulden mit übernehmen?
- Ab wann muss ich die 15% Zinsen zahlen?
-Auf welchen Betrag muss ich die Zinsen zahlen, auf die 650000€ oder auf den Betrag der noch bei der Bank offen ist?
- Aus dem Internet habe ich erfahren, dass die Bank, zusätzlich Nebenkosten von 5% verlangen darf? Wenn Ja, bedeutet dies 5% von 650000€?
- Beziehen sich die 4% Zinsen vom Amtsgericht nur auf das Bietergebot bzw. den Ersteigerungsbetrag (ohne Grundschuld)?
Ich bedanke mich schon im Voraus für die
Antworten.
Danke schön und ein schönes Wochenende.
Gruß Benni
Teilungsversteigerung / Grundzins
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
Zu Ihren Fragen:
- Sollte ich die Immobilie ersteigern, muss ich die Grundschulden mit übernehmen?
Das kommt auf das Geringste Gebot an, welches im Versteigerungstermin bekanntgegeben wird.
- Ab wann muss ich die 15% Zinsen zahlen?
Die eingetragenen 15%Zinsen, werden bis einen Tag vor dem Zuschlag berechnet, soweit diese Grundschuld zu übernehmen ist. Der Ersteher hat sich sodann mitfiebern Gläubigerbank in Verbindung zu setzen, um mit dieser einen Darlehensvertrag abzuschließen mit dann aktuell zu zahlenden Zinsen.
-Auf welchen Betrag muss ich die Zinsen zahlen, auf die 650000€ oder auf den Betrag der noch bei der Bank offen ist?
Wenn der eingetragene. Nominalbetrag übernommen wird, so sind auch für diese Summe Zinsen ab Zuschlag zu zahlen.
- Aus dem Internet habe ich erfahren, dass die Bank, zusätzlich Nebenkosten von 5% verlangen darf? Wenn Ja, bedeutet dies 5% von 650000€?
Yes, das ist die eingetragene Nebenleistung, die außen Meistgebot gezahlt wird, nicht zusätzlich vom Ersteher.
- Beziehen sich die 4% Zinsen vom Amtsgericht nur auf das Bietergebot bzw. den Ersteigerungsbetrag (ohne Grundschuld)?
Yes, das abgegebene bare Meistgebot ist mit 4% p.a. ab dem Zuschlag bis 1 Tag vor dem Verteilungstermin zu zahlen.
- Sollte ich die Immobilie ersteigern, muss ich die Grundschulden mit übernehmen?
Das kommt auf das Geringste Gebot an, welches im Versteigerungstermin bekanntgegeben wird.
- Ab wann muss ich die 15% Zinsen zahlen?
Die eingetragenen 15%Zinsen, werden bis einen Tag vor dem Zuschlag berechnet, soweit diese Grundschuld zu übernehmen ist. Der Ersteher hat sich sodann mitfiebern Gläubigerbank in Verbindung zu setzen, um mit dieser einen Darlehensvertrag abzuschließen mit dann aktuell zu zahlenden Zinsen.
-Auf welchen Betrag muss ich die Zinsen zahlen, auf die 650000€ oder auf den Betrag der noch bei der Bank offen ist?
Wenn der eingetragene. Nominalbetrag übernommen wird, so sind auch für diese Summe Zinsen ab Zuschlag zu zahlen.
- Aus dem Internet habe ich erfahren, dass die Bank, zusätzlich Nebenkosten von 5% verlangen darf? Wenn Ja, bedeutet dies 5% von 650000€?
Yes, das ist die eingetragene Nebenleistung, die außen Meistgebot gezahlt wird, nicht zusätzlich vom Ersteher.
- Beziehen sich die 4% Zinsen vom Amtsgericht nur auf das Bietergebot bzw. den Ersteigerungsbetrag (ohne Grundschuld)?
Yes, das abgegebene bare Meistgebot ist mit 4% p.a. ab dem Zuschlag bis 1 Tag vor dem Verteilungstermin zu zahlen.
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
Hallo,
erstmal ein ganz großes Dankeschön für die Antworten.
Ich hätte da noch einige Fragen zu den Antworten.
- Ab wann muss ich die 15% Zinsen zahlen?
Die eingetragenen 15%Zinsen, werden bis einen Tag vor dem Zuschlag berechnet, soweit diese Grundschuld zu übernehmen ist. Der Ersteher hat sich sodann mitfiebern Gläubigerbank in Verbindung zu setzen, um mit dieser einen Darlehensvertrag abzuschließen mit dann aktuell zu zahlenden Zinsen.
Ab welchem Tag wird der Zeitraum für die 15% Zinsen berechnet?
Darf meine Hausbank, die Schulden nicht übernehmen, muss ich einen Darlehensvertrag mit der Bank aus dem Grundbuch machen?
- Aus dem Internet habe ich erfahren, dass die Bank, zusätzlich Nebenkosten von 5% verlangen darf? Wenn Ja, bedeutet dies 5% von 650000€?
Yes, das ist die eingetragene Nebenleistung, die außen Meistgebot gezahlt wird, nicht zusätzlich vom Ersteher.
- Sorry, ich verstehe, das nicht.
Muss ich die 5% übernehmen und wenn ja, von welchem Betrag?
Ein großes Dankeschön, schon mal im Voraus.
Gruß Benni
erstmal ein ganz großes Dankeschön für die Antworten.
Ich hätte da noch einige Fragen zu den Antworten.
- Ab wann muss ich die 15% Zinsen zahlen?
Die eingetragenen 15%Zinsen, werden bis einen Tag vor dem Zuschlag berechnet, soweit diese Grundschuld zu übernehmen ist. Der Ersteher hat sich sodann mitfiebern Gläubigerbank in Verbindung zu setzen, um mit dieser einen Darlehensvertrag abzuschließen mit dann aktuell zu zahlenden Zinsen.
Ab welchem Tag wird der Zeitraum für die 15% Zinsen berechnet?
Darf meine Hausbank, die Schulden nicht übernehmen, muss ich einen Darlehensvertrag mit der Bank aus dem Grundbuch machen?
- Aus dem Internet habe ich erfahren, dass die Bank, zusätzlich Nebenkosten von 5% verlangen darf? Wenn Ja, bedeutet dies 5% von 650000€?
Yes, das ist die eingetragene Nebenleistung, die außen Meistgebot gezahlt wird, nicht zusätzlich vom Ersteher.
- Sorry, ich verstehe, das nicht.
Muss ich die 5% übernehmen und wenn ja, von welchem Betrag?
Ein großes Dankeschön, schon mal im Voraus.
Gruß Benni
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
......
Also, zu unterscheiden ist der reine Darlehensvertrag mit der immobilienfinanzierenden Bank und die Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld im Grundbuch.
Die Absicherung im GB erfolgt mit einem hohen Zinssatz (hier 15% und der Nebenleistung 5%). Beides wird nur fällig nach Kündigung gegenüber dem nicht mehr zahlungsfähigen Eigentümer (Schuldner der ZV).
Diese entfällt ja mit Zuschlag in der ZV an den Meistbietenden (Ersteher).
Demzufolge sollten Sie im Vorfeld oder sollten Sie den Zuschlag erhalten, mit der Gläubigerbank des bestehenbleibenden Rechtes Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu regeln.
Also, zu unterscheiden ist der reine Darlehensvertrag mit der immobilienfinanzierenden Bank und die Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld im Grundbuch.
Die Absicherung im GB erfolgt mit einem hohen Zinssatz (hier 15% und der Nebenleistung 5%). Beides wird nur fällig nach Kündigung gegenüber dem nicht mehr zahlungsfähigen Eigentümer (Schuldner der ZV).
Diese entfällt ja mit Zuschlag in der ZV an den Meistbietenden (Ersteher).
Demzufolge sollten Sie im Vorfeld oder sollten Sie den Zuschlag erhalten, mit der Gläubigerbank des bestehenbleibenden Rechtes Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu regeln.
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
Danke schön, für die Rückmeldung.
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
Hallo Zusammen,
da ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe, hab ich noch eine Frage.
Ich habe das Amtsgericht kontaktiert, laut deren Aussage, muss ich, sobald ich die Immobilie über die Teilungsversteigerung erworben habe, die Grunschuld mit übernehmen.
Bedeutet dies:
Ich muss die 650000€ übernehmen, zusätzlich die 15% Zinsen pro Jahr (in dem Fall für 2 Jahre, weil der aktuelle Eigentümer die Immobilie bis zum Zuschlag 2 Jahre besitzt bzw. die Grundschuld dann 2 Jahre im Grundbuch steht ) und die Nebenkosten von 5% ???
Werden die 5% einmalig von den 650000€ berechnet oder jährlich, in dem Fall für 2 Jahre?
Ich bedanke mich schon im Voraus.
Gruß Benni
da ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe, hab ich noch eine Frage.
Ich habe das Amtsgericht kontaktiert, laut deren Aussage, muss ich, sobald ich die Immobilie über die Teilungsversteigerung erworben habe, die Grunschuld mit übernehmen.
Bedeutet dies:
Ich muss die 650000€ übernehmen, zusätzlich die 15% Zinsen pro Jahr (in dem Fall für 2 Jahre, weil der aktuelle Eigentümer die Immobilie bis zum Zuschlag 2 Jahre besitzt bzw. die Grundschuld dann 2 Jahre im Grundbuch steht ) und die Nebenkosten von 5% ???
Werden die 5% einmalig von den 650000€ berechnet oder jährlich, in dem Fall für 2 Jahre?
Ich bedanke mich schon im Voraus.
Gruß Benni
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
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Die bestehendbleibende Grundschuld über 650.000,.€ wird so übernommen wie eingetragen.
15% Zinsen p.a. und 5% NL. Das ist aber NUR die DINGLICHE ABSICHERUNG (Pfand) im Grundbuch.
Diese Absicherung wird nur zu Lasten des alten Eigentümers in der ZV berechnet nicht für Sie ab Zuschlag.
Was tatsächlich an Zinsen zu zahlen ist müssen Sie mit der eingetragenen Gläubigerbank neu vereinbaren, als Vertrag abschließen.
Die bestehendbleibende Grundschuld über 650.000,.€ wird so übernommen wie eingetragen.
15% Zinsen p.a. und 5% NL. Das ist aber NUR die DINGLICHE ABSICHERUNG (Pfand) im Grundbuch.
Diese Absicherung wird nur zu Lasten des alten Eigentümers in der ZV berechnet nicht für Sie ab Zuschlag.
Was tatsächlich an Zinsen zu zahlen ist müssen Sie mit der eingetragenen Gläubigerbank neu vereinbaren, als Vertrag abschließen.
Re: Teilungsversteigerung / Grundzins
Ich bedanke mich für die Rückmeldung.