Fragen zum 3.Versteigerungstermin
Verfasst: 17.11.2011, 11:21
Ich beabsichtige eine ETW zu ersteigern. Allerdings handelt es sich bei dem Objekt ( ca. 30 Jahre alt ) um eine leerstehende Wohnung.
Der Eigentümer hat sich vor mehr als 10 Jahren aus dem Staub gemacht. Da aus meiner Sicht die Bank das Objekt auf dem freien Markt nicht verkaufen kann, geschweige dann zu vermieten, gehe ich mal davon aus, dass die Bank die ETW loswerden möchte. Nach meiner Einschätzung ist die Wohnung, aufgrund des Leestandes und dem Zustand nicht mehr als 12.500 € wert. Nach meinen Wissen, ist die Bank mit dem Betrag eventuell einverstanden.
Hinzu kommt noch das der Grundriss bzw. die Aufteilung nicht überragend ist, und die Mieteinnahmen unter dem Mietspiegel liegen werden.
Da mir nicht bekannt ist, wie hoch das Bargebot des Amtsgericht ist, wäre meine Frage, ob der Zuschlag auch unter dem Bargebot erfolgen kann, wenn die Bank einverstanden wäre, das diese ja unter Verkaufsdruck steht. Auch wenn die Bank mitsteigern würde, würde sich ein Verkauf bzw. Vermietung für die Bank nicht lohnen, da ein erheblicher Instandhaltungsrückstand besteht. So wie ich das sehe müsste das Bargebot incl. aller Kosten höher sein, als die Wohnung derzeit Wert ist. Beim Amtsgericht wird noch erwähnt, das der Zuschlag nicht verweigert werden kann.
Wer kann mir hierzu weiter helfen
Der Eigentümer hat sich vor mehr als 10 Jahren aus dem Staub gemacht. Da aus meiner Sicht die Bank das Objekt auf dem freien Markt nicht verkaufen kann, geschweige dann zu vermieten, gehe ich mal davon aus, dass die Bank die ETW loswerden möchte. Nach meiner Einschätzung ist die Wohnung, aufgrund des Leestandes und dem Zustand nicht mehr als 12.500 € wert. Nach meinen Wissen, ist die Bank mit dem Betrag eventuell einverstanden.
Hinzu kommt noch das der Grundriss bzw. die Aufteilung nicht überragend ist, und die Mieteinnahmen unter dem Mietspiegel liegen werden.
Da mir nicht bekannt ist, wie hoch das Bargebot des Amtsgericht ist, wäre meine Frage, ob der Zuschlag auch unter dem Bargebot erfolgen kann, wenn die Bank einverstanden wäre, das diese ja unter Verkaufsdruck steht. Auch wenn die Bank mitsteigern würde, würde sich ein Verkauf bzw. Vermietung für die Bank nicht lohnen, da ein erheblicher Instandhaltungsrückstand besteht. So wie ich das sehe müsste das Bargebot incl. aller Kosten höher sein, als die Wohnung derzeit Wert ist. Beim Amtsgericht wird noch erwähnt, das der Zuschlag nicht verweigert werden kann.
Wer kann mir hierzu weiter helfen