Räumung veranlassen
Verfasst: 08.05.2021, 08:58
Guten Tag,
ich hatte eine Wohnung in einer WEG ersteigert und werde nun die Räumungsklage einreichen. Eine Vollstreckbare Ausfertigung d. Zuschlagsbeschlusses habe ich erhalten, jedoch nur für eine Sondereigentums-Art und zwar (zitiere vom Grundbuch): an xxx ME-Anteil an den nicht zu wohnzwecken dienen Räumen. In dem Zuschlagsbeschluss fehlt die mit ersteigerte Wohnung. Werde ich ein weiteren Zuschlagsbeschluss als vollstreckbare Ausfertigung erhalten oder wurde die Wohnung (mit eigenem Grundbuchblatt) einfach vergessen? Im normalen Zuschlagsbeschluss stehen beide Versteigerungsobjekte untereinander als lfd. Nr. 1 und 2. Nicht das wenn ich jetzt die Räumung beantrage es später heisst, sie haben nur die Räumung für die nicht zu wohnzwecken dienenden Räume beantragt und die Wohnung an für sich wird nicht geräumt.
Meine zweite Frage wäre: Mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung kann ich nun die Räumung beantragen. Ich hatte bereits einen Brief zwecks Räumung an den Alteigentümer geschickt, Frist ist verstrichen. 1.Wie genau gehe ich jetzt vor, muss ich die Räumung über ein Anwalt machen? 2. Wenn nicht, muss ich einfach einen Gerichtsvollzieher anrufen, ihm die vollstreckbare Ausfertigung zuschicken und er erhält einen Auftrag (per Mail, tel.?). Muss die vollstreckbare Ausfertigung im Original an den Gerichtsvollzieher oder reicht eine Kopie? 3. Muss ich einen Gerichtsvollzieher nehmen aus der Homepage vom zuständigen Amtsgericht der ersteigerten Wohnung?
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen im Voraus.
ich hatte eine Wohnung in einer WEG ersteigert und werde nun die Räumungsklage einreichen. Eine Vollstreckbare Ausfertigung d. Zuschlagsbeschlusses habe ich erhalten, jedoch nur für eine Sondereigentums-Art und zwar (zitiere vom Grundbuch): an xxx ME-Anteil an den nicht zu wohnzwecken dienen Räumen. In dem Zuschlagsbeschluss fehlt die mit ersteigerte Wohnung. Werde ich ein weiteren Zuschlagsbeschluss als vollstreckbare Ausfertigung erhalten oder wurde die Wohnung (mit eigenem Grundbuchblatt) einfach vergessen? Im normalen Zuschlagsbeschluss stehen beide Versteigerungsobjekte untereinander als lfd. Nr. 1 und 2. Nicht das wenn ich jetzt die Räumung beantrage es später heisst, sie haben nur die Räumung für die nicht zu wohnzwecken dienenden Räume beantragt und die Wohnung an für sich wird nicht geräumt.
Meine zweite Frage wäre: Mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung kann ich nun die Räumung beantragen. Ich hatte bereits einen Brief zwecks Räumung an den Alteigentümer geschickt, Frist ist verstrichen. 1.Wie genau gehe ich jetzt vor, muss ich die Räumung über ein Anwalt machen? 2. Wenn nicht, muss ich einfach einen Gerichtsvollzieher anrufen, ihm die vollstreckbare Ausfertigung zuschicken und er erhält einen Auftrag (per Mail, tel.?). Muss die vollstreckbare Ausfertigung im Original an den Gerichtsvollzieher oder reicht eine Kopie? 3. Muss ich einen Gerichtsvollzieher nehmen aus der Homepage vom zuständigen Amtsgericht der ersteigerten Wohnung?
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen im Voraus.