Vor einer Zwangsversteigerung
Verfasst: 08.04.2021, 20:30
Kann man eine Realteilung einklagen? Angeblich geht das, ich finde dazu nichts im BGB.
Mehrere Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft möchten lieber die Teilungsversteigerung. Also die Gemeinschaft aufheben um einen Stänkerer los zu werden. 3 andere Parteien wollen lieber real teilen.
Mehrere Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft möchten lieber die Teilungsversteigerung. Also die Gemeinschaft aufheben um einen Stänkerer los zu werden. 3 andere Parteien wollen lieber real teilen.