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Zinsen zwischen Zuschlag und Verteilungstermin

Verfasst: 19.03.2021, 14:30
von heikeb
Hallo,

in der Zahlungsverpflichtung sind natürlich die 4% Zinsen zwischen Tag des Zuschlags und Verteilungstermin aufgeführt. Wenn ich nun den Betrag sofort überweise und nicht noch die sechs Wochen abwarte, kann ich dann die Zinsen anteilig kürzen oder werden diese unabhängig von meiner Zahlung fällig?

Danke und Grüße
Heike

Re: Zinsen zwischen Zuschlag und Verteilungstermin

Verfasst: 19.03.2021, 18:33
von Addi
Nein, so funktioniert es nicht. Eine vorzeitige Überweisung gilt einfach als Zahlung vor Fälligkeit und berührt die Zinszahlungsverpflichtung nicht.
Grundsätzlich hat der/die Rechtspflegerin den oder die Meistbietende auf die Möglichkeit der Hinterlegung des Meistgebotes zwecks Ersparnis der Zinszahlung hinzuweisen.
Dabei gilt:
Das Bargebot ist gem. § 49 Abs.2 ZVG ab Zuschlag, als Ausgleich dafür, dass die Nutzungen des Grundstücks ab Zuschlag auf den Ersteher übergehen (§56 Satz2 ZVG) mit 4% p.a. bis einen Tag vor dem Verteilungstermin zu verzinsen, es sei denn es erfolgt förmliche Hinterlegung des Bargebotes unter Verzicht auf die Rücknahme bei einem Amtsgericht.
Da immer die Rechtskraft des Zuschlags abzuwarten ist, wird in der Regel der Verteilungstermin erst 6 -8 Wochen nach der Zuschlagserteilung bestimmt.
Wenn die Verzinsung erspart werden soll, ist förmlich zu hinterlegen gem. § 49 Abs.4 ZVG.

Re: Zinsen zwischen Zuschlag und Verteilungstermin

Verfasst: 22.03.2021, 08:00
von heikeb
Hallo Addi,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Viele Grüße
Heike