Re: Ersteher und Verteilungsplan
Verfasst: 22.06.2021, 08:12
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Das Meistgebot zuzüglich Zinsen ist von dem Ersteher/n (Bietergemeinschaft) an das Vollstreckungsgericht rechtzeitig in voller Summe bis zum Verteilungstermin zu zahlen.
Das Vollstreckungsgericht stellt den Teilungsplan auf und verteilt den Erlös auf Verfahrenskosten, evtl. Grundbesitzabgaben, usw.
Bleibt ein Überschuss, wird dieser an die alten Eigentümer zugeteilt.
Entweder nach Maßgabe einer einheitlichen Zu- oder Aufteilungsanordnung der gesamten ehemaligen Eigentümer oder durch Hinterlegung, wenn keine einvernehmliche Auszahlungsanordnung vorliegt.
Das Meistgebot zuzüglich Zinsen ist von dem Ersteher/n (Bietergemeinschaft) an das Vollstreckungsgericht rechtzeitig in voller Summe bis zum Verteilungstermin zu zahlen.
Das Vollstreckungsgericht stellt den Teilungsplan auf und verteilt den Erlös auf Verfahrenskosten, evtl. Grundbesitzabgaben, usw.
Bleibt ein Überschuss, wird dieser an die alten Eigentümer zugeteilt.
Entweder nach Maßgabe einer einheitlichen Zu- oder Aufteilungsanordnung der gesamten ehemaligen Eigentümer oder durch Hinterlegung, wenn keine einvernehmliche Auszahlungsanordnung vorliegt.