Kleines Antragsrecht
Verfasst: 11.03.2021, 11:26
Wie schon geschrieben, habe ich vor einigen Jahren ein Grundstück mit Ferienhäusern erworben, zusammen mit noch 15 anderen Personen. Es sind 8 Ferienhäuser für 8 Familien. Nun möchte eine Familie die Gemeinschaft verlassen und über eine Realteilung werden wir uns nicht einig. Im Grundbuch stehen 16 Personen, von denen 14 sich zu einer Bietergemeinschaft zusammen schließen wollen. 2 verlassen die Gemeinschaft. Es endet in einer Teilungsversteigerung.
Angenommen die 14 Personen bilden eine Bietergemeinschaft, notariell beglaubigt, Einer bietet und der Jenige tritt dem Verfahren bei. Wäre es möglich, dann vom kleinen Antragsrecht Gebrauch zu machen? So daß nur der Anteil der einen Familie versteigert wird?
Es wäre nicht mal ein Viertel.
Angenommen die 14 Personen bilden eine Bietergemeinschaft, notariell beglaubigt, Einer bietet und der Jenige tritt dem Verfahren bei. Wäre es möglich, dann vom kleinen Antragsrecht Gebrauch zu machen? So daß nur der Anteil der einen Familie versteigert wird?
Es wäre nicht mal ein Viertel.