Hallo
möchte eine echte Befriedigungserklärung abgeben da ich bei einer Teilungsversteigerung mitbieten möchte,weil mir ¾ der Immobilie schon gehört .
Wann wo und wie muss ich das machen.Gibt es dafür Vordrucke ? Möchte nicht auf meinen Teil der mir sowieso schon gehört Zwischenfinanzieren .
Wann wäre der beste Zeitpunkt die Erklärung abzusenden . Bitte auch um Formulierungshilfen .
Vielen Dank im Voraus
Mfg
Befriedigungserklärung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Befriedigungserklärung
So läuft das nicht.
1. Muss erstmal ein Versteigerungstermin stattfinden
2. Müssen Sie Meistbietender bleiben und den Zuschlag erhalten
3. Zuletzt müssen Sie sich mit den anderen Miteigentümern über die Verteilung einigen.
Eine Verteilung im Verhältnis 1/4 zu 3/4 erfolgt nicht von Amts wegen durch das Gericht, sondern nur
dann, wenn alle Miteigentümer dieser Aufteilung zustimmen.
4. Erst wenn eine übereinstimmende Erklärung aller dem Gericht gegenüber vorliegt können Sie mit dem zuständigen Rechtspfleger/in vor Ort abklären, wie das weitere Prozedere ablaufen soll...
1. Muss erstmal ein Versteigerungstermin stattfinden
2. Müssen Sie Meistbietender bleiben und den Zuschlag erhalten
3. Zuletzt müssen Sie sich mit den anderen Miteigentümern über die Verteilung einigen.
Eine Verteilung im Verhältnis 1/4 zu 3/4 erfolgt nicht von Amts wegen durch das Gericht, sondern nur
dann, wenn alle Miteigentümer dieser Aufteilung zustimmen.
4. Erst wenn eine übereinstimmende Erklärung aller dem Gericht gegenüber vorliegt können Sie mit dem zuständigen Rechtspfleger/in vor Ort abklären, wie das weitere Prozedere ablaufen soll...