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Anmeldung von Forderungen/Rechtenhzur bevorstehenden TV

Verfasst: 04.03.2021, 20:31
von mani
Hallo, Addy,

in unserem Verfahren habe ich gegen eine der Antragstellerinnen Forderungen, die sie nicht bereit ist, zu begleichen.

Sie hat mich (Iallerdings lange vor der TV) immer wieder bestohlen.

Sie lehnt eine Begleichung kategorisch ab.

Kann ich diese Forderungen zum Verfahren mit anmelden??

Ich habe sie mehrfach um Rückzahlung gebeten.

grüsse

malia

Re: Anmeldung von Forderungen/Rechtenhzur bevorstehenden TV

Verfasst: 05.03.2021, 08:22
von Addi
Nein,
dies wäre nur dann möglich, wenn es sich um eine dinglich gesicherte Forderung handeln würde als da wären:
a. Grundbesitzabgaben der Kommune
b. Erbbauzinsen bei einem Erbbaurecht
c. Haus- und Wohngelder bei Wohnungseigentum
d. Zinsen bei Grundpfandrechten

Für persönliche Forderungen gegen den Eigentümer bedarf es eines Vollstreckungstitels
(Vollstreckungsbescheid oder Urteil, oder notarielles Schuldanerkenntnis) um dem Verfahren förmlich beizutreten.
Mit dem Beitritt einer persönlichen Forderung steht man allerdings rangmäßig nach allen Grundpfandrechten und den zu Buchstaben a. bis d. aufgeführten Ansprüchen und erhält in der Regel keinen Erlös aus einer ZV.