Guten Abend in die Runde, ich lese seit einiger Zeit von außen und habe mich schon in vielen Fragen wieder gefunden. Die Antworten waren für mich verständlich und so setzt sich ein Teilchen zum Anderen, irgendwann hat man jedoch Fragen, welche noch nicht gestellt wurden.
Vor einigen Jahren habe ich ein Grundstück mit Ferienhäusern erworben, zusammen mit noch 15 anderen Personen. Es sind 8 Ferienhäuser für 8 Familien. Nun möchte eine Familie die Gemeinschaft verlassen und über eine Realteilung werden wir uns nicht einig. Im Grundbuch stehen 16 Personen, von denen 14 sich zu einer Bietergemeinschaft zusammen schließen wollen. 2 verlassen die Gemeinschaft. Es endet in einer Teilungsversteigerung. Wenn das Verkehrswertgutachten allen zugesendet wurde, wollen wir alle dem Verfahren beitreten. Der Vertrag für die eventuelle Verteilung ist in Arbeit.
Nun meine Frage: Wie gründet man eine Bietergemeinschaft? Indem man vor der Bieterstunde dem Gericht sagt: Hier, wir wollen zusammen bieten und der und der ist unser Ansager? Welche Voraussetzungen gegenüber dem Gericht müssen wir erfüllen? Angeblich fällt die Sicherheitsleistung nur ein mal an, ist das richtig?
Bietergemeinschaft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Bietergemeinschaft
…..
In Zeiten von Corona sollten auch nur aktive Bieter einen ZV Termin aufsuchen, Nachbarn oder sonstige Schaulustige sollten den Terminen fernbleiben, da aufgrund der Corona-Schutzvorschriften die Anzahl der Personen im Sitzungssaal beschränkt ist.
Dies gilt natürlich auch für eine "so große" Bietergemeinschaft, die den Rahmen einer Sitzungsteilnahme sprengen wird. Von daher ist es sinnvoll eine Person der BG auszuwählen, die mit Bietungsvollmacht all der anderen Gebote abgeben kann. Diese Vollmacht muss von allen erteilt und von allen vor dem Notar unterschrieben und von diesem beglaubigt werden...…
Die SL ist natürlich nur 1x zu entrichten, da die BG ja nur 1 Gebot für diese selbst abgibt.
In Zeiten von Corona sollten auch nur aktive Bieter einen ZV Termin aufsuchen, Nachbarn oder sonstige Schaulustige sollten den Terminen fernbleiben, da aufgrund der Corona-Schutzvorschriften die Anzahl der Personen im Sitzungssaal beschränkt ist.
Dies gilt natürlich auch für eine "so große" Bietergemeinschaft, die den Rahmen einer Sitzungsteilnahme sprengen wird. Von daher ist es sinnvoll eine Person der BG auszuwählen, die mit Bietungsvollmacht all der anderen Gebote abgeben kann. Diese Vollmacht muss von allen erteilt und von allen vor dem Notar unterschrieben und von diesem beglaubigt werden...…
Die SL ist natürlich nur 1x zu entrichten, da die BG ja nur 1 Gebot für diese selbst abgibt.
Re: Bietergemeinschaft
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das ist ein guter Hinweis mit dem zu kleinen Saal.
Nun mein nächster Gedanke. Wenn wir nur eine Person mit Bietungsvollmacht zum Termin TV schicken, müssen wir doch nicht alle dem Verfahren beitreten? Im Grunde würde doch diese eine Person ausreichen, ggf. noch aus jeder Familie eine Person zur Sicherheit. Oder hätte das Nachteile? (Wir sind uns alle einig)
Nun mein nächster Gedanke. Wenn wir nur eine Person mit Bietungsvollmacht zum Termin TV schicken, müssen wir doch nicht alle dem Verfahren beitreten? Im Grunde würde doch diese eine Person ausreichen, ggf. noch aus jeder Familie eine Person zur Sicherheit. Oder hätte das Nachteile? (Wir sind uns alle einig)
Re: Bietergemeinschaft
.....
Richtig, der Beitritt begünstigt Sie nicht als Bieter.
Beitreten sollte die Person, die von der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter ausgewählt wird, um im Termin für die BG zu bieten.
DerVerfahrensbeitritt kostet jeweils 110,-€ und 3,50€ Zustellungskosten für jeden Antragsgegner.
Alternativ kann aber auch die BG, bestehend aus 14 Einzelpersonen gemeinsam einen Beitritt beantragen
Richtig, der Beitritt begünstigt Sie nicht als Bieter.
Beitreten sollte die Person, die von der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter ausgewählt wird, um im Termin für die BG zu bieten.
DerVerfahrensbeitritt kostet jeweils 110,-€ und 3,50€ Zustellungskosten für jeden Antragsgegner.
Alternativ kann aber auch die BG, bestehend aus 14 Einzelpersonen gemeinsam einen Beitritt beantragen
Re: Bietergemeinschaft
Nun stellt sich jedoch heraus, daß alle Miteigentümer zur Bieterstunde anwesend sein wollen. Und alle sind dem Verfahren beigetreten. Alle haben sich auf ein gemeinsames Höchstgebot geeinigt, also mehr Geld haben sie nicht. Darf nun jeder Miteigentümer mit bieten? Angenommen man konnte sich über einen gemeinsamen Sprecher nicht einigen oder es hat sich keiner dazu bereit erklärt?
Was müssen sie dem Gericht vor der Bieterstunde alles mitteilen? Jeder hat die 10% Anzahlung geleistet.
Was müssen sie dem Gericht vor der Bieterstunde alles mitteilen? Jeder hat die 10% Anzahlung geleistet.
Re: Bietergemeinschaft
Zunächst, eine 10%ige „Anzahlung“ gibt es nicht. Es handelt sich um eine 10%ige Sicherheitsleistung, zum Schutz vor Spaßgeboten und als gewisse Sicherheit für Beteiligte, die einen Ausfall hinnehmen müßten, wenn das Meistgebot nicht entrichtet wird....
Diese wird auch nicht vom Gericht verlangt, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten, der durch die Nichtzahlung des Meistgebotes einen Ausfall zu verzeichnen hätte.
Wenn also jeder Miteigentümer die SL überwiesen hat und mitbieten möchte, so ist die natürlich möglich. Auch können verschiedene Miteigentümer eine Bietergemeinschaft bilden und als solche bieten...
Vieles ist möglich...
Diese wird auch nicht vom Gericht verlangt, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten, der durch die Nichtzahlung des Meistgebotes einen Ausfall zu verzeichnen hätte.
Wenn also jeder Miteigentümer die SL überwiesen hat und mitbieten möchte, so ist die natürlich möglich. Auch können verschiedene Miteigentümer eine Bietergemeinschaft bilden und als solche bieten...
Vieles ist möglich...
Re: Bietergemeinschaft
Also z.B. 7 Menschen stellen sich in der Bieterstunde nebeneinander und sagen dem Gericht: Wir sind eine Bietergemeinschaft? (Jeweils ein Ehepartner, sonst wären es 14 Menschen)
Wann muß man das dem Gericht mitteilen? Reicht ein Zuruf aus? Oder möchte das Gericht einen Vertrag sehen?
Und jeder darf ein Gebot abgeben, bis man die vereinbarte Grenze, das vereinbarte Höchstgebot, erreicht hat?
Die 7/14 Personen sind Miteigentümer, sie sind sich einig und haben untereinander einen Vertrag über die Verteilung abgeschlossen. Falls sie den Zuschlag erhalten sollten.
Wann muß man das dem Gericht mitteilen? Reicht ein Zuruf aus? Oder möchte das Gericht einen Vertrag sehen?
Und jeder darf ein Gebot abgeben, bis man die vereinbarte Grenze, das vereinbarte Höchstgebot, erreicht hat?
Die 7/14 Personen sind Miteigentümer, sie sind sich einig und haben untereinander einen Vertrag über die Verteilung abgeschlossen. Falls sie den Zuschlag erhalten sollten.
Re: Bietergemeinschaft
...
Es melden sich alle anwesenden Bieter der BG und einer erklärt als Wortführer: „Wir bieten als BG zu 14 Personen, bestehend aus 1-14 zu je 1/14 Anteil Summe x.“
Dann müssen alle anderen das Gebot bestätigen und sich durch Ausweise legitimieren, da alle ins Versteigerungsprotokoll eingetragen werden.
Svinnvoll ist es dies dem Rechtspfleger vorab mündlich und/ oder schriftlich mitzuteilen, da allein die Protokollierung im Termin mind. 15 Min. dauert, die gesamte Bietungsstunde aber nur 30 Min.
Es melden sich alle anwesenden Bieter der BG und einer erklärt als Wortführer: „Wir bieten als BG zu 14 Personen, bestehend aus 1-14 zu je 1/14 Anteil Summe x.“
Dann müssen alle anderen das Gebot bestätigen und sich durch Ausweise legitimieren, da alle ins Versteigerungsprotokoll eingetragen werden.
Svinnvoll ist es dies dem Rechtspfleger vorab mündlich und/ oder schriftlich mitzuteilen, da allein die Protokollierung im Termin mind. 15 Min. dauert, die gesamte Bietungsstunde aber nur 30 Min.
Re: Bietergemeinschaft
Okay, alle Miteigentümer sind anwesend als Bieter und haben sich vorher mit dem Rechtspfleger verständigt über eine Bietergemeinschaft und einen Sprecher.
Dann müssen auch alle die Sicherheitsleistung vorab hinterlegen, oder einen Bieterscheck vorlegen, richtig?
Wenn der Sprecher ein Gebot abgibt, was ruft der Rechtspfleger dann aus? Die Bietergemeinschaft hat Summe X geboten? Müssen dann alle Mitglieder der Bietergemeinschaft noch zustimmen?
Alle sitzen in der Ecke der Gegenseite zum Antragsteller.
Schon das alleine stelle ich mir für außenstehende Bieter beeindruckend vor.
Der Wortführer, welcher für alle bietet, braucht er einen Notarvertrag? Oder reicht es aus, wenn wir einen eigenen Vertrag aufsetzen. In dem er sich verpflichtet nicht über eine vereinbarte Summe hinaus zu bieten? Und in dem wir Miteigentümer uns verpflichten das vereinbarte Geld auch parat zu haben?
Noch eine Frage zur Sicherheitsleistung. Falls wir Ersteher werden, wer bekommt die Sicherheitsleistung zurück? Alle außer dem Bieter von uns? Oder wird sie gleich von allen einbehalten?
Dann müssen auch alle die Sicherheitsleistung vorab hinterlegen, oder einen Bieterscheck vorlegen, richtig?
Wenn der Sprecher ein Gebot abgibt, was ruft der Rechtspfleger dann aus? Die Bietergemeinschaft hat Summe X geboten? Müssen dann alle Mitglieder der Bietergemeinschaft noch zustimmen?
Alle sitzen in der Ecke der Gegenseite zum Antragsteller.
Schon das alleine stelle ich mir für außenstehende Bieter beeindruckend vor.
Der Wortführer, welcher für alle bietet, braucht er einen Notarvertrag? Oder reicht es aus, wenn wir einen eigenen Vertrag aufsetzen. In dem er sich verpflichtet nicht über eine vereinbarte Summe hinaus zu bieten? Und in dem wir Miteigentümer uns verpflichten das vereinbarte Geld auch parat zu haben?
Noch eine Frage zur Sicherheitsleistung. Falls wir Ersteher werden, wer bekommt die Sicherheitsleistung zurück? Alle außer dem Bieter von uns? Oder wird sie gleich von allen einbehalten?