Wertgutachten
Verfasst: 28.02.2021, 12:05
Hallo
Habe heute das Wertgutachten von Amtsgericht erhalten . Lohnt es sich Einspruch gegen dieses
Gutachten einzulegen. Einige Sachen sind nicht Richtig dargelegt
1. Bewertungsrelevantes. Baujahr 1958 nach WWII 1950 Wiederaufbau
nach unseren Erkenntnissen ist das Haus um 1900 errichtet worden . An der Haus sind Stallungen
die nachträglich 1948 errichtet worden ( Bauschein vorhanden )
2. Wohnfläsche ist geschätzt ( bei Ortsbesichtigung nur von außen Innenbesichtigung nicht zugelassen ) dem Gutachter aber eine andere realistische Wohnfläsche angegeben .
3. Ist es sinnvoll die zu Stimmung von Kontaktdaten im ZVG Portal zu veröffentlichen zu erteilen . Wenn überhaupt dann nur eine e-mail Adresse .
MFG
Habe heute das Wertgutachten von Amtsgericht erhalten . Lohnt es sich Einspruch gegen dieses
Gutachten einzulegen. Einige Sachen sind nicht Richtig dargelegt
1. Bewertungsrelevantes. Baujahr 1958 nach WWII 1950 Wiederaufbau
nach unseren Erkenntnissen ist das Haus um 1900 errichtet worden . An der Haus sind Stallungen
die nachträglich 1948 errichtet worden ( Bauschein vorhanden )
2. Wohnfläsche ist geschätzt ( bei Ortsbesichtigung nur von außen Innenbesichtigung nicht zugelassen ) dem Gutachter aber eine andere realistische Wohnfläsche angegeben .
3. Ist es sinnvoll die zu Stimmung von Kontaktdaten im ZVG Portal zu veröffentlichen zu erteilen . Wenn überhaupt dann nur eine e-mail Adresse .
MFG