Wertgutachten

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Moderator: Alfred_Hilbert

RNVenrath
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Wertgutachten

Beitragvon RNVenrath » 28.02.2021, 12:05

Hallo
Habe heute das Wertgutachten von Amtsgericht erhalten . Lohnt es sich Einspruch gegen dieses
Gutachten einzulegen. Einige Sachen sind nicht Richtig dargelegt
1. Bewertungsrelevantes. Baujahr 1958 nach WWII 1950 Wiederaufbau
nach unseren Erkenntnissen ist das Haus um 1900 errichtet worden . An der Haus sind Stallungen
die nachträglich 1948 errichtet worden ( Bauschein vorhanden )
2. Wohnfläsche ist geschätzt ( bei Ortsbesichtigung nur von außen Innenbesichtigung nicht zugelassen ) dem Gutachter aber eine andere realistische Wohnfläsche angegeben .
3. Ist es sinnvoll die zu Stimmung von Kontaktdaten im ZVG Portal zu veröffentlichen zu erteilen . Wenn überhaupt dann nur eine e-mail Adresse .
MFG

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 28.02.2021, 16:03

......
Zunächst, einen Gutachter nicht in die Immobilie zu lassen ist der größte Fehler bei der Erstellung eines Wertgutachtens. Kann eine Innenbesichtigung nicht erfolgen, wird der Verkehrswert automatisch um mindestens 5% gekürzt.
Auch bietet ein solches Gutachten nie die Gewährleistung für 100%ige Übereinstimmung. Werden Grundangaben dem Gutachter nicht zugetragen/ bereitgestellt, kann es selbstverständlich zu Abweichungen kommen, die jedoch in der Regel nicht ins Gewicht fallen.
Von daher ist ein Einspruch gegen die VW Ermittlung meist aussichtslos und verzögert ein Verfahren nur unnötig.
Kontaktdaten herauszugeben ist dann sinnvoll, wenn die Immobilie durch Dritte ersteigert und eine möglichst große Anzahl an Bietinteressenten erreichen soll. Legen Sie hierauf keinen Wert müssen Sie die Zustimmung nicht erteilen. Unabhängig davon werden Sie mit der Terminsveröffentlichung von Dritter Seite kontaktiert und ganz hartgesottene Interessenten werden um die Immobilie herumschleichen. Das ist halt der Preis, wenn Eigentümer sich nicht über die Verwertung der Immobilie einig sind und eine Teilungsversteigerung beantragen. Das eine ist ohne das Andre nicht möglich.....

RNVenrath
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Re: Wertgutachten

Beitragvon RNVenrath » 02.03.2021, 12:38

Einen Gutachter nicht in die Immobilie zu lassen zerstört den Wert des Hauses ist Richtig . Aber wenn einem schon 3/4 ( 1/4 in Erbengemeinnschaft und 1/2 hat mir mein Vater überschrieben mit Wohnrecht für Ihn das voll Okay ist ) des Hauses gehört und die eine Person ( 1/4 ) unbedingt ihren Vater aus dem Haus haben möchte und ich das Haus bei der Teilungsversteigerung selber erwerben möchte .Persönliche Angebote die 10 % über dem Wert Gutachter gelegen haben lehnt diese Person ab ( keine Kommunikation) .Dann kann mir ein Abschlag der der Gutachter macht nur recht sein .Kontaktdaten per e-mail dann höchsten um die Sachlage zu Schildern nicht um Besichtigungstermine usw zu ermöglichen .wie heißt das Sprichwort -- wer nicht hören will muss fühlen --
Mfg


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