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Teilungsversteigerung- wann müssen die Gebühren bezahlt werden ?

Verfasst: 19.02.2021, 17:05
von esserden78
Hallo,

ich habe jetzt zig Beiträge hier im Forum durchsucht aber auf meine Frage keine Antwort gefunden.
Wann müssen die anfallenden Kosten und Gebühren für die TV bezahlt werden?

Da eine vernünftige Einigung übers gemeinsame Haus von meiner Ex Frau und mir nicht in Aussicht ist, will ich mich über eine TV informieren.
Da ich seit Jahren für zwei Kinder, in meinen Augen unverhältnismäßig viel Unterhalt zahlen muss, sind meine Ersparnisse aufgebraucht, da ich nach Abzug der Zahlungen schon unter meinem Selbstbehalt lag, aber das ist eigentlich eine andere Sache.
Da ich als Antragsteller also nicht mit Tausenden von Euros in Vorkasse gehen könnte, hoffe darauf, dass die Kosten von Versteigerungserlös abgezogen werden, und danach aufgeteilt wird, was noch über ist.

Re: Teilungsversteigerung- wann müssen die Gebühren bezahlt werden ?

Verfasst: 19.02.2021, 19:26
von Addi
......
Mein 1. Tip: beauftragen Sie zusammen einen neutralen Gutachter, der den Wert Ihrer Immobilie ermittelt. Hier sind die Kosten günstiger, als wenn das Gericht den Auftrag erteilt. Steht der Wert fest sollten Sie sich einigen was mit der Immobilie geschehen soll. Wer soll darin wohnen bleiben, den anderen auszahlen zu welchen Preis.
Wichtig: Eine Einigung ist notwendig, egal wie zerstritten Sie sind. Einigen bedeutet auch nachzugeben und nicht all das fordern was man vielleicht könnte denn, in der TV müssen Sie sich letztlich auch einigen. Ein Erlösüberschuss wird nur dann hälftig oder zu anderen Anteilen ausgezahlt wenn beide alten Eigentümer eine einvernehmliche Aufteilungserklärung abgeben. Dies wird meist nicht gewußt oder unterschätzt.

Wenn die TV unvermeidbar ist verhält es sich wie folgt:
Die Verfahrensanordnung kostet den Antragsteller pauschal 110,-€ und 3,50€ Zustellungskosten.
Für des Wertgutachten hat der Antragsteller ca. 2.500,-€ als Kostenvorschusses zu leisten, die dieser bei positiver Durchführung der TV auch zurück erhält.
Wird sodann ein Versteigerungstermin anberaumt wird eine weitere Verfahrensgebühr als Vorschuss erhoben, die sich nach dem Verkehrswert der Immobilie bemisst.

Mein Rat: Die beste Lösung ist es sich vor einer TV zu einigen.....

Re: Teilungsversteigerung- wann müssen die Gebühren bezahlt werden ?

Verfasst: 19.02.2021, 22:24
von esserden78
Ja, (vernünftig) einigen ist wichtig, ich sehe das genau so. Nur meine Ex Frau scheinbar nicht, wollte mich verklagen, weil Sie eine Zeit lang Versicherungsbeträge für mich weitergezahlt hat, Sie verzichtet auf nicht einen Cent.
Sie wohnt mit den Kindern noch in dem gemeinsamen Haus, hat ein „Gefälligkeitsgutachten“ von einer Bekannten machen lassen, das Ergebnis war ein Witz. Dann hab ich über meine Hausbank eins anfertigen lassen, da lagen dann schlappe 100.000€ zwischen. Erkennt Sie natürlich nicht an. Hat dann selbst vom Gutachterausschuss gesprochen, den man beauftragen könnte. Dafür soll ich aber jetzt in Vorkasse gehen, das ganze zieht sich jetzt seit Monaten hin, es wird alles hinausgezögert und es kommen nur Forderungen, ich habe die Schnauze voll davon.
Aber ich schweife ab .....
Um dem jetzt ein Ende zu setzen, spiele ich mit dem Gedanken, die TV zu beantragen, damit der ganze Mist endlich ein Ende hat. Und mittlerweile ist es mir egal ob und wieviel ich ausgezahlt bekomme!