Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 17.02.2021, 09:31

Guten Morgen, Addy,
Situation: TV, 3 Grundstücke
Einsprüche vor langer Zeit abgelehnt
Terminsbestimmung in ca. 10 Wochen

Zum Problem:
Ein zur TV-Versteigerung stehendes Grundstück wurde im Dezember mit Einwilligung der Antragsteller einem Makler zum Verkauf übergeben. Der Antragsteller hat dem Makler nur am Telefon sein ok für sich und den weiteren Antragsteller zu diesem Verkauf gegeben. Der Makler hat von einem Verkauf innerhalb weniger Wochen gesprochen. (aufgrund der starken Nachfrage nach Baugrundstücken hier)

Das Grundstück ist nicht ganz einfach zu verkaufen; der Makler hat trotz umfangreicher Bemühungen bisher nicht verkaufen können, aber mit ca. 25 potentiellen Interessenten gesprochen, bzw. ihnen das Exposee übersandt. Er hat es auf seiner Homepage seit Dezember und in diversen Internet-Portalen angeboten. Er hatte es am vorvergangenen Wochenende in 4 regionalen Zeitungen. Es sind einige Interessenten da - aber noch keine Entscheidung gefallen. Für das kommende Wochenende will er es in seine Hauszeitung aufnehmen. Das ist alles belegbar.

Nun - mitten in seinen Bemühungen - die Terminsbestimmung.

Nun heisst es im Beschluss:
Zitat:
"Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Verst.Gegenbstandes entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.

Meine Frage:
Kann ich (ich bin grundstätzlich Antragsgegner - aber dann au sVerteidigungsgründen dem
Verfahren beigetreten) jetzt noch einmal aufgrund der Maklerbemühungen
die einstweilige EInstellung beanragen, damit der Makler genügend Zeit für den Verkauf hat?

Vielen Dank, Addy,

grüsse
m alia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon Addi » 17.02.2021, 14:04

... einem ZV oder TV Verfahren kann man in der Regel als Gläubiger (ZV) oder Antragsgegner (TV) bis zum Zuschlag immer beitreten. Sinn macht es aber nur, wenn der Beitrittsbeschluss sämtlichen an dem Verfahren Beteiligten (§ 9 ZVG) mindestens 4 Wochen vor dem Termin zugestellt worden ist, um bei der Aufstellung des Geringsten Gebotes berücksichtigt zu werden.
In Ihrem Fall wäre es ohne weiteres möglich. Sie sind dann Antragsteller und Antragsgegner zugleich. Treten Sie dem Verfahren bei, haben die bisherigen Antragsteller die Möglichkeit das Verfahren gem. §§ 182, 30b ZVG durch einen Einstellungsantrag gegebenenfalls einstellen zu lassen. Sie, der Sie ja den Beitritt beantragt haben dokumentieren ja durch diesen, dass Sie aktiv das Verfahren betreiben wollen, so dass Sie selbst die Einstellung bezgl. Ihres Beitritts bewilligen können.
Auf den Antrag der übrigen Antragsteller hat dies jedoch keinen Einfluss, dieses können Sie nicht blockieren. Allenfalls selbst mit bieten um den Zuschlag zu erhalten.

mani
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 17.02.2021, 17:33

Hallo, Addy,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe noch eine Frage dazuz:

Eines der zur Versteigerung stehenden Grundstücke wird derzeit trotz laufender Teilungsversteigerung mit Einverständnis der ersten Antragsteller von einem Makler angeboten.

Der Makler bietet das Grundstück seit Dez. 2020 an.

Es ist möglich, dass er noch Zeit benötigt und es nicht vor dem TV-Termin verkauft bekommt.

Meine Frage:

Kann ich aufgrund dieser Tatsache jetzt noch eine einstweilige Einstellung des Verfahrens beim Amtsgericht beantragen?
In dieser Zeit kann der Makler das Grundstück ziemlich sicher verkaufen.

Danke für Ihre Hilfe.

grüsse
malia

mani
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 17.02.2021, 17:36

Es geht nur darum, dem Makler votfr der TV die erforderliche Zeit zu geben.

Addi
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon Addi » 17.02.2021, 18:18

......
Wenn ich es richtig verstehe haben die Antragsteller den Makler beauftragt zumindest telefonisch. Es wäre abzuklären ob nicht doch ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde, da Makler nur aufgrund telefonischer Beauftragung kaum tätig werden, weil so die Generierung der Provision nicht gewährleistet ist.....

Wenn es tatsächlich Absicht der Antragsteller ist eines der Grundstücke von der TV auszunehmen kann auch nur für dieses separat die „einstweilige Einstellung“ bewilligt werden. Dann würde dieses nicht mehr versteigert werden.

Sie selbst als Antragsgegner haben da keinen Einfluss drauf, keinerlei Antragsrecht.....

mani
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 17.02.2021, 18:28

Addy, danke,


das heisst, dass ich einen einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens behzüglich dieses Grundstücks stellen kann???

Das ist dann kein Antrag mehr, wie er nach dem eschöluss möglich war nach §180 - 2) -
sondern auf welche Paragraphen muss ich mich dann beziehen?

Das Gericht ist über die BemühungendesMaklers noch nicht informiert.

Wie gehe ich am besten vor??

Danke#nd grüsse
malia

mani
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 17.02.2021, 18:33

Ich habe noch etwas vergessen:

Die Antragsteller und ich als Antragsgegner und Antragsteller haben dem Makler die Erlaubnis gegeben.

Wenn ich nun an das Gericht schreibe, denke ich, dass das Gericht diesen Schriftsatz zum Bevollmächtigten der Antragssteller weiterleitet.

Und: wird das kostenpflichtig für mich? (wenn der Bevollmächtigte der Antragsteller das lesen muss)

Wenn ich den Antrag nicht stelle, erfährt das Gericht nichts von den Bemühungen des Maklers
und dem Einverständnis der Antragsteller.

danke
und grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon Addi » 17.02.2021, 18:53

Die einstweilige Einstellung des Verfahrens bezüglich des Grundstücks, welches der Makler verkaufen soll ist von Allen Antragstellern zu bewilligen.
Die Einstellung nur durch Sie ist wie bereits mitgeteilt nicht ausreichend...

mani
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon mani » 18.02.2021, 10:12

Guten Morgen, Addy,

und vielen Dank für die gestrigen Antworten.

Ich habe verstanden, dass ALLE Antragsteller die Bewilligung der Herausnahme des Grundtücks beantragen müsen.

Wenn ich den Antrag trotzdem ALLEIN stelle, ist es dann so, dass die Rechtspflegerin den Antrag
an den Bevollmächtigten der Gegenseite zur Stellungmnahme weiterleitet??????

Der Anwalt der Gegenseite muss das Schriftstück ggfs. lesen und beantworten.

Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob das kostenpflichtig für mich wird.

vielen dank

und vile rüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung /TTerminsbestimmung trotz b estehendem Maklerauftrag

Beitragvon Addi » 18.02.2021, 12:54

....
Einstellungsanträge sind grundsätzlich den anderen Parteien (Gläubiger in der ZV bzw. Antragssteller in der TV) oder deren Vertretern zur Stellungnahme zuzuleiten. Dies resultiert aus dem "rechtlichen Gehör" nach Art.103 GG.
Unabhängig wie die Entscheidung bei dem Vollstreckungsgerichts erfolgt ergeht insoweit keine gesonderte Gebühr zu Ihren Lasten.


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