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Vorkaufsrecht

Verfasst: 16.02.2021, 21:24
von Sonnenblume
Ich habe eine Teilungsversteigerung beantragt zwecks Aufhebung der Gemeinschaft.
Gibt es eine Möglichkeit mir ein Vorkaufsrecht einzuräumen? Ich habe davon hier im Forum gelesen, dass es solch eine Möglichkeit gibt. Welche Voraussetzungen sind denn dazu nötig und wie muss ich vorgehen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort.

Re: Vorkaufsrecht

Verfasst: 17.02.2021, 06:58
von Addi
….
Wo wollen Sie das hier im Forum gelesen haben ?
Vorkaufsrechte sind dinglich im Grundbuch abgesicherte und eingetragene Rechte.
Ist ein solches für Sie eingetragen können Sie hiervon gegebenenfalls Gebrauch machen..

Ansonsten sollte derjenige, der eine TV beantragt und in die Wege leitet sich genauestens bewusst sein, auf was er sich da einlässt. Schnell merkt man, dass der beratene Anwalt meist nicht die Kenntnis hierüber hat, die erforderlich ist um unbeschadet aus einem solchen Verfahren herauszukommen. Bei geschiedenen Eheleuten ist dies oft die/der Rechtsanwalt/wältin, die einen gut durch das Scheidungsverfahren gebracht hat, meist aber wenig Kenntnis von Teilungsversteigerungen hat......

Re: Vorkaufsrecht

Verfasst: 17.02.2021, 11:27
von Sonnenblume
Kann ich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen?

Ich bin übrigens nicht von einem Anwalt vertreten, es herrscht kein Anwaltszwang, eine Teilungsversteigerung einzuleiten.
Ich hatte in meinem Fall keine anderen Wahl, da auf der Gegenseite leider jegliche Vernunft und guter Wille fehlt.

Re: Vorkaufsrecht

Verfasst: 17.02.2021, 14:08
von Addi
Wenn Sie selbst Miteigentümer und Antragsteller der TV sind, können Sie die Eintragung eines dinglich abgesicherten Vorkaufrechts auf Ihren Anteil eintragen lassen, durch eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung.