Sicherheitsleistung und Verzinsung
Verfasst: 11.02.2021, 11:38
Hallo,
ich habe zwei Fragen.
Erste Frage bezüglich der Sichrrheitsleistung von 10%.
Dadurch das Banken nun kaum noch Verrechnungsschecks ausstellen (zumindest unsere Hausbank) müssten wir die Sicherheitsleistung überweisen. Soweit so gut.
Nun haben wir in der Info vom Amtsgericht gelesen, dass ein Nachweis hierüber vorliegen muss.
Wir haben auch im Amtsgericht direkt nachgefragt. Leider keine konkrete Auskunft hierüber erhalten können.
Können wir einfach den Bankauszug mitbringen, oder wie können wir die Überweisung bestenfalls nachweisen?
Zweite Frage:
Beim Zuspruch, wird das Meistgebot verzinst - wie genau wird die Summe verzinst? 6-8 Wochen nach dem Zuspruch ist Ja der Verteilungstermin, wird dann bis zu dem Zeitpunkt die restliche Summe mit 4% verzinst?
Vielen Dank
ich habe zwei Fragen.
Erste Frage bezüglich der Sichrrheitsleistung von 10%.
Dadurch das Banken nun kaum noch Verrechnungsschecks ausstellen (zumindest unsere Hausbank) müssten wir die Sicherheitsleistung überweisen. Soweit so gut.
Nun haben wir in der Info vom Amtsgericht gelesen, dass ein Nachweis hierüber vorliegen muss.
Wir haben auch im Amtsgericht direkt nachgefragt. Leider keine konkrete Auskunft hierüber erhalten können.
Können wir einfach den Bankauszug mitbringen, oder wie können wir die Überweisung bestenfalls nachweisen?
Zweite Frage:
Beim Zuspruch, wird das Meistgebot verzinst - wie genau wird die Summe verzinst? 6-8 Wochen nach dem Zuspruch ist Ja der Verteilungstermin, wird dann bis zu dem Zeitpunkt die restliche Summe mit 4% verzinst?
Vielen Dank