Person kontaktieren und Risiken

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Moderator: Alfred_Hilbert

Einszweidrei
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Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon Einszweidrei » 27.01.2021, 07:48

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich einer Zwangsversteigerung.

Wir haben uns sehr gut im Gutachten eingelesen und wünschten das Haus zu besichtigen, allerdings ist das leider nicht möglich. Auch der Gutachter hatte leider keine Chance in das Haus einzutreten. Soweit wir erfahren haben, handelt es sich hier um ein paar das sich wohl nicht einig ist und einer von ihnen hat die Versteigerung in die Wege geleitet. Wir haben beide Namen jedoch keine weitere Daten um wenigstens die Person zu kontaktieren, die die Versteigerung beantragt hat.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten diese Person zu kontaktieren?

Das Haus ist unbewohnt. Die andere Person scheint kurze Zeit danach weggezogen zu sein. jedoch sehen wir nicht, wie der Zustand des Hauses nun ist.
teilweise war sichtbar, dass der Wohnbereich im guten Zustand ist.
Es besteht natürlich immer ein gewisses Risiko.
Wie ist hier die Wahrscheinlichkeit, dass man dadurch, dass es nicht zu besichtigen ist, ein „Schnäppchen“ und ein gutes Haus erlangt? Natürlich schwer zu sagen zu der derzeitigen Immobilienpreislage. Aber vielleicht so im groben.

welche Kosten kommt noch bei einer Zwangsversteigerung hinzu?
Also wie viel müsste man „vorsichtig“ berechnen in unserem Fall.

Achja, das Haus wollten wir zum Eigennutz für unsere kleine Familie.

Danke

Addi
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Re: Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon Addi » 27.01.2021, 09:40

..Bei der von Ihnen beschriebenen Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft.
Wenn selbst der Gutachter nicht ins Gebäude hinein konnte gilt dies auch für jegliche Interessenten an der Immobilie.
Personendaten werden aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe selbstverständlich nicht angegeben.
Ein Schnäppchen gibt es bei Versteigerungen schon lange nicht mehr, in der Regel entscheidet Angebot und Nachfrage die Gebotshöhe für die der Zuschlag letztendlich erteilt werden kann. Dieser liegt bei Einfamilienhäusern in der Regel über dem Verkehrswert.
Und Sie werden niemals der einzige Bietinteressent sein.
Letztlich ist lediglich das Meistgebot von Ihnen zu zahlen, alle anderen Verfahrenskosten müssen Sie erstmals nicht interessieren.
Hinzu kommt eine Gebühr für die Erteilung des Zuschlags ( vergleichbar mit Notarkosten bei einem freihändigen Verkauf), Grunderwerbssteuer und Kosten für die Umschreibung im Grundbuch und der Grundschuldbestellung....

LerraW
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Re: Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon LerraW » 31.01.2021, 17:12

Dieser liegt bei Einfamilienhäusern in der Regel über dem Verkehrswert.
Und bei Wohnungen in MFH?

Addi
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Re: Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon Addi » 31.01.2021, 19:33

Auch hier ist Zustand, Lage und Preis, sowie Angebot und Nachfrage entscheidend wie hoch das Meistgebot ausfällt...

Sisaso
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Re: Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon Sisaso » 10.02.2021, 08:25

Zusätzlich zu den Kosten die Sie aufzählten, kommen doch auch Zinsen hinzu?

Die Kaufnebenkosten sind in welche Höhe circa?
Grunderwerbssteuer je Bundesland bis zu 6,5%
Zinsen 4% auf das Meistgebot
-mit wie viel muss man hier rechnen:
Grundbuchumschreibung
Zuschlagsgebühr
Und der Barwert

Oder?
Die Kaufnebenkosten muss man ja insofern auch miteinkalkulieren, da diese über ein Darlehen ja abgedeckt werden müssten.

Kann man Statistiken sehen, bei wie viel % mehr die letzten 3 Jahre Versteigerungen zugeschlagen worden.sind?

Addi
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Re: Person kontaktieren und Risiken

Beitragvon Addi » 10.02.2021, 16:51

die Nebenkosten richten sich nach dem baren Meistgebot und teilweise auch nach der Höhe der bestehenbleibenden Rechte:
bei einem Wert von 220.000,-EUR, 0,5 Gebühr nach KV Nr.2214 = 1.059,50 EUR
die Gebühren beim Grundbuchamt richten sich nach dem Wert der zu bestellenden Grundschuld. Hier fallen auch noch vorab die Notarkosten an.

Statistiken über die Höhe der Meistgebote über dem Verkehrswert sind aussagekräftig genug.
Das abgegebene Meistgebot richtet sich immer nach Angebot und Nachfrage, Zustand und Lage der zu versteigernden Immobilie.


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