Teilungsversteigerung - Fortgang - Terminsgebühr und Terminsanordnung
Verfasst: 25.01.2021, 09:44
Guten Morgen, Addy,
in unserem beorstehenden TV-Verfahren ist der Verkehrswert rechtskräftig.
Wir werden jetzt den Beschluss erhalten.
Meine Fragen:
1.) Wird mit dem Beschluss auch sofort die Terminsgebühr eingefordert?
2.) Richtet sich diese Gebühr nach dem Verkehrswert (bei uns ca. € 180.000)?
3.) Ist es richtig, dass diese Gebühr angefordert wird von den Antragstellern und den Beigetretenen
im Verhältnis Ihrer Erbanteile?
4.) Wie lange dauert es voraussichgtlich nach der Einzahlung bis zur Terminfestsetzung?
5.) Terminieren die Amtsgerichte trotz Cofrona weiter?
6.) Kann ich als Beteiligter eine Terminsverschiebung wegen Corona beantrage?
Danke im voraus für Ihre Mühe
herzliche grüsse
in unserem beorstehenden TV-Verfahren ist der Verkehrswert rechtskräftig.
Wir werden jetzt den Beschluss erhalten.
Meine Fragen:
1.) Wird mit dem Beschluss auch sofort die Terminsgebühr eingefordert?
2.) Richtet sich diese Gebühr nach dem Verkehrswert (bei uns ca. € 180.000)?
3.) Ist es richtig, dass diese Gebühr angefordert wird von den Antragstellern und den Beigetretenen
im Verhältnis Ihrer Erbanteile?
4.) Wie lange dauert es voraussichgtlich nach der Einzahlung bis zur Terminfestsetzung?
5.) Terminieren die Amtsgerichte trotz Cofrona weiter?
6.) Kann ich als Beteiligter eine Terminsverschiebung wegen Corona beantrage?
Danke im voraus für Ihre Mühe
herzliche grüsse