Teilungsversteigerung - Fortgang - Terminsgebühr und Terminsanordnung

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Teilungsversteigerung - Fortgang - Terminsgebühr und Terminsanordnung

Beitragvon mani » 25.01.2021, 09:44

Guten Morgen, Addy,

in unserem beorstehenden TV-Verfahren ist der Verkehrswert rechtskräftig.
Wir werden jetzt den Beschluss erhalten.

Meine Fragen:

1.) Wird mit dem Beschluss auch sofort die Terminsgebühr eingefordert?

2.) Richtet sich diese Gebühr nach dem Verkehrswert (bei uns ca. € 180.000)?

3.) Ist es richtig, dass diese Gebühr angefordert wird von den Antragstellern und den Beigetretenen
im Verhältnis Ihrer Erbanteile?

4.) Wie lange dauert es voraussichgtlich nach der Einzahlung bis zur Terminfestsetzung?

5.) Terminieren die Amtsgerichte trotz Cofrona weiter?


6.) Kann ich als Beteiligter eine Terminsverschiebung wegen Corona beantrage?


Danke im voraus für Ihre Mühe
herzliche grüsse

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Fortgang - Terminsgebühr und Terminsanordnung

Beitragvon Addi » 25.01.2021, 11:33

1.) Wird mit dem Beschluss auch sofort die Terminsgebühr eingefordert?

Nein, eventuell wird ein restlicher Vorschuss für das VW -Gutachten eingefordert, wenn die Kosten hierfür höher waren als der bislang gezahlte Vorschuss.
Die Terminsgebühe wird als Vorschuss frühestens mit der förmlichen Terminsbestimmung erhoben.


2.) Richtet sich diese Gebühr nach dem Verkehrswert (bei uns ca. € 180.000)?

Ja, der Vorschuss richtet sich immer nach dem Wert des festgesetzten VWes

3.) Ist es richtig, dass diese Gebühr angefordert wird von den Antragstellern und den Beigetretenen
im Verhältnis Ihrer Erbanteile?

So kann, aber es muss nicht so erfolgen. Das entscheidet der/ die Rechtspflegerin jeweils nach freiem Ermessen.

4.) Wie lange dauert es voraussichgtlich nach der Einzahlung bis zur Terminfestsetzung?

Das ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach der Terminsdichte des jeweiligen Vollstreckungsgerichtes.

5.) Terminieren die Amtsgerichte trotz Cofrona weiter?

Auch dies ist unterschiedlich. Es muss ja ein jeweils der Größe nach vorhandener Gerichtssaal oder ähnliches zur Verfügung stehen. Es kommt nach wie vor vor, das Termine selbst zu Beginn eines Versteigerungstermins aufgehoben werden, weil die Anzahl der Bietinteressenten und der Zuschauer höher ist als die vorhandene Anzahl der Zuschauerplätze im Gerichtssaal....


6.) Kann ich als Beteiligter eine Terminsverschiebung wegen Corona beantrage?

Nein, wie, wann und wo ein Termin stattfindet entscheidet einzig und allein der jeweilige Rechtspfleger/in des Vollstreckungsgerichtes


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