Sicherheitsleistung für Bietergemeinschaft
Verfasst: 24.01.2021, 17:37
Hallo zusammen,
ich finde das Forum sehr gut es hat mir schon einige Fragen beantworten können. Da ich am Donnerstag vor habe bei einer Zwangsversteigerung mitzusteigern bzw. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, hätte ich eine Frage zur Sichheitsleistung.
Ich habe bereits vor längerem die Sicherheitsleistung für mich überwiesen. Dies hat mir das Amtsgericht auch bestätigt. Jetzt würde ich gerne, zusammen mit meiner Schwester, eine Bietergemeinschaft (kann mehr bieten) bilden. Leider war bis vor kurzem Ihre Finanzierung noch nicht vollständig geklärt, sodass ich die Sicherheitsleistung für mich, ich hatte in der Überweisung meinen Namen als Bieter angegeben, überwiesen hatte.
Kann man diese Sicherheitsleistung jetzt für unsere "Bietergemeinschaft" verwenden oder ist das ein Problem, da ich in der Überweisung mich als Bieter angegeben hatte? Selbstverständlch würde ich jetzt noch versuchen mir die Informationen selbst beim Rechtspfleger einzuholen, leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass der entsprechende Rechtspfleger leider nicht "sehr auskunftsfreudig" ist.
Wäre es eventuell möglich die Sicherheitsleistung für mich als Einzelbieter zu verwenden oder auch für die Bietergemeinschaft? Dies weil ebenfalls noch nicht sicher ist, dass meine Schwester anwesend sein kann, da Ihr Arbeitgeber Ihr möglicherweise nicht frei geben kann und für eine notarielle Bietervollmacht ist es möglicherweise zu spät?
Grüße und Danke
Stefan
P.S. Selbstverständlich werde ich die Antwort des Rechtspflegers, sofern vorhanden, hier dann noch reinstellen.
ich finde das Forum sehr gut es hat mir schon einige Fragen beantworten können. Da ich am Donnerstag vor habe bei einer Zwangsversteigerung mitzusteigern bzw. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, hätte ich eine Frage zur Sichheitsleistung.
Ich habe bereits vor längerem die Sicherheitsleistung für mich überwiesen. Dies hat mir das Amtsgericht auch bestätigt. Jetzt würde ich gerne, zusammen mit meiner Schwester, eine Bietergemeinschaft (kann mehr bieten) bilden. Leider war bis vor kurzem Ihre Finanzierung noch nicht vollständig geklärt, sodass ich die Sicherheitsleistung für mich, ich hatte in der Überweisung meinen Namen als Bieter angegeben, überwiesen hatte.
Kann man diese Sicherheitsleistung jetzt für unsere "Bietergemeinschaft" verwenden oder ist das ein Problem, da ich in der Überweisung mich als Bieter angegeben hatte? Selbstverständlch würde ich jetzt noch versuchen mir die Informationen selbst beim Rechtspfleger einzuholen, leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass der entsprechende Rechtspfleger leider nicht "sehr auskunftsfreudig" ist.
Wäre es eventuell möglich die Sicherheitsleistung für mich als Einzelbieter zu verwenden oder auch für die Bietergemeinschaft? Dies weil ebenfalls noch nicht sicher ist, dass meine Schwester anwesend sein kann, da Ihr Arbeitgeber Ihr möglicherweise nicht frei geben kann und für eine notarielle Bietervollmacht ist es möglicherweise zu spät?
Grüße und Danke
Stefan
P.S. Selbstverständlich werde ich die Antwort des Rechtspflegers, sofern vorhanden, hier dann noch reinstellen.