Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

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Moderator: Alfred_Hilbert

alex2606
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Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon alex2606 » 12.01.2021, 18:14

Hallo zusammen,

da ich leider bei einer Internetrecherche keine Antwort gefunden habe, würde ich mich sehr über eure Hilfe hier im Forum freuen.

Bei einer Zwangsversteigerung habe ich eine Wohnung gekauft, dann bei der Hinterlegungsstelle (schriftlich) einen Antrag gestellt und den Gesamtbetrag (ohne Zinsen) entsprechend hinterlegt.

Nun ist der Verteilungstermin in der nächsten Woche und ich bin etwas besorgt, da ich die 4% Zinsen bis zum Eingang der Hinterlegung bisher nicht gezahlt habe - erwartet hatte ich, einen separaten Bescheid zu erhalten. Wäre nun das geeignete Vorgehen, die (von mir geschätzten) Zinsen auf das im Zuschlagsbeschluss angegebene Konto zu zahlen oder würdet ihr etwas anderes empfehlen?

Viele Grüße
Alex

Addi
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon Addi » 12.01.2021, 18:48

Grundsätzlich berechnet das Gericht das Meistgebot plus 4% Zinsen ab Zuschlag bis einen Tag vor dem Verteilungstermin...
Wenn aber das Meistgebot vorab hinterlegt wird und auf die Rücknahme verzichtet wird, entfällt ab dem Tage der Hinterlegung/Einzahlung die Verzinsungspflicht.
Das Gericht erhält Nachricht von der Hinterlegung und berechnet die zu zahlende Summe neu.
Es kann daher sein, dass für einige Tage die Verzinsung angefallen ist und bezahlt werden muss. Von daher ganz einfach bei dem zuständigen Rechtspfleger/in persönlich oder telefonisch nachfragen, ob und in welcher Höhe ein Zinsanteil neben dem baren Meistgebot noch zu zahlen ist......

LerraW
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon LerraW » 01.02.2021, 17:10

Wenn aber das Meistgebot vorab hinterlegt wird und auf die Rücknahme verzichtet wird, entfällt ab dem Tage der Hinterlegung/Einzahlung die Verzinsungspflicht
Wenn man aber nur die Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes hinterlegt hat und die Differenz zum Meistgebot noch fällig wäre, darf man diese bis zur Fälligkeit in 6 Wochen in Raten einzahlen?

Addi
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon Addi » 01.02.2021, 18:23

Grundsätzlich bestehen da keine Bedenken wie Sie das restliche Meistgebot bis zum Verteilungstermin zahlen. Entscheidend ist, das zum Verteilungstermin das bare Meistgebot zuzüglich der Verzinsung vorhanden ist, damit das Meistgebot verteilt (zugeteilt) werden kann....

LerraW
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon LerraW » 01.02.2021, 18:37

Danke sehr!

Hauserl
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon Hauserl » 22.02.2021, 20:33

Einen wunderschönen guten Tag,
ich hätte eine Frage zur angegeben Formulierung:
Grundsätzlich berechnet das Gericht das Meistgebot plus 4% Zinsen ab Zuschlag bis einen Tag vor dem Verteilungstermin...
Gelten diese Zinsen pauschal für diese Zeit, oder ist es p.a. / jährlicher Zinssatz zu verstehen, (d.h. stark vereinfacht und eine erfolgte Sicherheitsleistung außer Betracht gelassen: müsste ich bei 100.000 Euro auf jeden Fall 4000 Euro bezahlen oder wären es eher 4000 Euro für 52 Wochen und bei einer Zeit von 6 Wochen bis zum Verteilungstermin eben 461 Euro)?

Vielen Dank und beste Grüße,
Hauserl

Addi
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon Addi » 23.02.2021, 08:00

Es sind 4% p.a., also 461,-€

Hauserl
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Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren

Beitragvon Hauserl » 23.02.2021, 08:51

Vielen Dank, das war sehr hilfreich!
Einen angenehmen Arbeitstag wünscht,
Hauserl


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