Hallo zusammen,
da ich leider bei einer Internetrecherche keine Antwort gefunden habe, würde ich mich sehr über eure Hilfe hier im Forum freuen.
Bei einer Zwangsversteigerung habe ich eine Wohnung gekauft, dann bei der Hinterlegungsstelle (schriftlich) einen Antrag gestellt und den Gesamtbetrag (ohne Zinsen) entsprechend hinterlegt.
Nun ist der Verteilungstermin in der nächsten Woche und ich bin etwas besorgt, da ich die 4% Zinsen bis zum Eingang der Hinterlegung bisher nicht gezahlt habe - erwartet hatte ich, einen separaten Bescheid zu erhalten. Wäre nun das geeignete Vorgehen, die (von mir geschätzten) Zinsen auf das im Zuschlagsbeschluss angegebene Konto zu zahlen oder würdet ihr etwas anderes empfehlen?
Viele Grüße
Alex
Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zinszahlung bei Hinterlegungsverfahren
Grundsätzlich berechnet das Gericht das Meistgebot plus 4% Zinsen ab Zuschlag bis einen Tag vor dem Verteilungstermin...
Wenn aber das Meistgebot vorab hinterlegt wird und auf die Rücknahme verzichtet wird, entfällt ab dem Tage der Hinterlegung/Einzahlung die Verzinsungspflicht.
Das Gericht erhält Nachricht von der Hinterlegung und berechnet die zu zahlende Summe neu.
Es kann daher sein, dass für einige Tage die Verzinsung angefallen ist und bezahlt werden muss. Von daher ganz einfach bei dem zuständigen Rechtspfleger/in persönlich oder telefonisch nachfragen, ob und in welcher Höhe ein Zinsanteil neben dem baren Meistgebot noch zu zahlen ist......
Wenn aber das Meistgebot vorab hinterlegt wird und auf die Rücknahme verzichtet wird, entfällt ab dem Tage der Hinterlegung/Einzahlung die Verzinsungspflicht.
Das Gericht erhält Nachricht von der Hinterlegung und berechnet die zu zahlende Summe neu.
Es kann daher sein, dass für einige Tage die Verzinsung angefallen ist und bezahlt werden muss. Von daher ganz einfach bei dem zuständigen Rechtspfleger/in persönlich oder telefonisch nachfragen, ob und in welcher Höhe ein Zinsanteil neben dem baren Meistgebot noch zu zahlen ist......