Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt
Verfasst: 09.01.2021, 15:45
Hallo zusammen,
Das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, nach dem ich schon seit einiger Zeit immer mal vorbei schaue und mir wichtige Informationen einholen konnte.
Jetzt war ich auch bei einer Teilungsversteigerung dabei für ein EFH und war auch tatsächlich der höchstbietende. Es handelt sich hierbei um einen erbstreit mit mehreren beteiligten. Extrem komplizierte Konstellation.
Die Freunde währte jedoch nicht lange, da der Anwalt der Antragssteller eine einstweilige Einstellung beantragte (bewilligte ?).
Ich habe somit den Zuschlag nicht erhalten, also der Zuschlag wurde versagt. Ich war in dem Moment etwas überfordert mit der Situation und hab erst gar nicht verstanden was jetzt los ist. Irgendwo zwischen freuen uns enttäuscht sein... Komische Situation...
Direkt nach der Versteigerung ging der Anwalt auf die zweithöchst bietenden zu und gab denen eine Visitenkarte "falls sie immer noch Interesse haben" konnte ich mithören, hat er denen gesagt. Ich habe mir auch Mal seine Karte genommen ( er wollte sie uns nicht geben hatte ich das Gefühl). Mal sehen was er.uns erzählt am Montag.
Auf jeden Fall, kann ich wohl innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die einstweilige Einstellung einlegen.
Ich habe mich nochmal bei der Dame vom Amtsgericht erkundigt welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vorzugehen, man nannte mir dann auch den Einspruch innerhalb von zwei Wochen, jedoch sollte ich mir nicht all zu viele Hoffnungen machen das mein Widerspruch Erfolgreich sein würde.
Ich habe die letzten Tage jetzt viel recherchiert, habe einiges dazu gefunden, das man als Verzögerungstaktik die einstweilige Einstellung beantragen kann, jedoch finde ich nichts, wie man diesem widersprechen kann oder wie die Erfolgschancen sind.
Muss die einstweilige Einstellung begründet sein?
Mit welcher Begründung kann man dieser Einstellung widersprechen.
Hat evtl jemand diesbezüglich schon Erfahrungen machen können. Wie sind die Erfolgschancen.
Oder ist das Thema somit eigentlich schon erledigt ?
Zu den Daten:
Zweifamilienhaus ehemals EFH
VW: 640.000€
Abt III: 66.000€ / 12% pa
Bargebot: 485.000€
Vielen Dank
Das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, nach dem ich schon seit einiger Zeit immer mal vorbei schaue und mir wichtige Informationen einholen konnte.
Jetzt war ich auch bei einer Teilungsversteigerung dabei für ein EFH und war auch tatsächlich der höchstbietende. Es handelt sich hierbei um einen erbstreit mit mehreren beteiligten. Extrem komplizierte Konstellation.
Die Freunde währte jedoch nicht lange, da der Anwalt der Antragssteller eine einstweilige Einstellung beantragte (bewilligte ?).
Ich habe somit den Zuschlag nicht erhalten, also der Zuschlag wurde versagt. Ich war in dem Moment etwas überfordert mit der Situation und hab erst gar nicht verstanden was jetzt los ist. Irgendwo zwischen freuen uns enttäuscht sein... Komische Situation...
Direkt nach der Versteigerung ging der Anwalt auf die zweithöchst bietenden zu und gab denen eine Visitenkarte "falls sie immer noch Interesse haben" konnte ich mithören, hat er denen gesagt. Ich habe mir auch Mal seine Karte genommen ( er wollte sie uns nicht geben hatte ich das Gefühl). Mal sehen was er.uns erzählt am Montag.
Auf jeden Fall, kann ich wohl innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die einstweilige Einstellung einlegen.
Ich habe mich nochmal bei der Dame vom Amtsgericht erkundigt welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vorzugehen, man nannte mir dann auch den Einspruch innerhalb von zwei Wochen, jedoch sollte ich mir nicht all zu viele Hoffnungen machen das mein Widerspruch Erfolgreich sein würde.
Ich habe die letzten Tage jetzt viel recherchiert, habe einiges dazu gefunden, das man als Verzögerungstaktik die einstweilige Einstellung beantragen kann, jedoch finde ich nichts, wie man diesem widersprechen kann oder wie die Erfolgschancen sind.
Muss die einstweilige Einstellung begründet sein?
Mit welcher Begründung kann man dieser Einstellung widersprechen.
Hat evtl jemand diesbezüglich schon Erfahrungen machen können. Wie sind die Erfolgschancen.
Oder ist das Thema somit eigentlich schon erledigt ?
Zu den Daten:
Zweifamilienhaus ehemals EFH
VW: 640.000€
Abt III: 66.000€ / 12% pa
Bargebot: 485.000€
- Zwei Mieter, mit sehr geringen mieten, kein Sonderkündigungsrecht.
- Diverse Renovierung und Sanierungsarbeiten notwendig.
- Dach Asbest belastet.
- Kaputte Fenster
- 5/10 und 7/10 wurden erreicht.
Vielen Dank