Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

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Moderator: Alfred_Hilbert

Napster
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Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

Beitragvon Napster » 09.01.2021, 15:45

Hallo zusammen,

Das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, nach dem ich schon seit einiger Zeit immer mal vorbei schaue und mir wichtige Informationen einholen konnte.

Jetzt war ich auch bei einer Teilungsversteigerung dabei für ein EFH und war auch tatsächlich der höchstbietende. Es handelt sich hierbei um einen erbstreit mit mehreren beteiligten. Extrem komplizierte Konstellation.

Die Freunde währte jedoch nicht lange, da der Anwalt der Antragssteller eine einstweilige Einstellung beantragte (bewilligte ?).

Ich habe somit den Zuschlag nicht erhalten, also der Zuschlag wurde versagt. Ich war in dem Moment etwas überfordert mit der Situation und hab erst gar nicht verstanden was jetzt los ist. Irgendwo zwischen freuen uns enttäuscht sein... Komische Situation...

Direkt nach der Versteigerung ging der Anwalt auf die zweithöchst bietenden zu und gab denen eine Visitenkarte "falls sie immer noch Interesse haben" konnte ich mithören, hat er denen gesagt. Ich habe mir auch Mal seine Karte genommen ( er wollte sie uns nicht geben hatte ich das Gefühl). Mal sehen was er.uns erzählt am Montag.

Auf jeden Fall, kann ich wohl innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die einstweilige Einstellung einlegen.
Ich habe mich nochmal bei der Dame vom Amtsgericht erkundigt welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vorzugehen, man nannte mir dann auch den Einspruch innerhalb von zwei Wochen, jedoch sollte ich mir nicht all zu viele Hoffnungen machen das mein Widerspruch Erfolgreich sein würde.

Ich habe die letzten Tage jetzt viel recherchiert, habe einiges dazu gefunden, das man als Verzögerungstaktik die einstweilige Einstellung beantragen kann, jedoch finde ich nichts, wie man diesem widersprechen kann oder wie die Erfolgschancen sind.
Muss die einstweilige Einstellung begründet sein?
Mit welcher Begründung kann man dieser Einstellung widersprechen.

Hat evtl jemand diesbezüglich schon Erfahrungen machen können. Wie sind die Erfolgschancen.
Oder ist das Thema somit eigentlich schon erledigt ?

Zu den Daten:

Zweifamilienhaus ehemals EFH
VW: 640.000€
Abt III: 66.000€ / 12% pa
Bargebot: 485.000€
  • Zwei Mieter, mit sehr geringen mieten, kein Sonderkündigungsrecht.
  • Diverse Renovierung und Sanierungsarbeiten notwendig.
  • Dach Asbest belastet.
  • Kaputte Fenster
  • 5/10 und 7/10 wurden erreicht.
Wir würden das Haus selbst bewohnen.


Vielen Dank

RNVenrath
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Re: Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

Beitragvon RNVenrath » 09.01.2021, 18:34

Das ist nicht schön . wenn die Antragstellerin die einzige Person ist die dem Verfahren beigetreten ist sonst niemand hat Sie das recht eine Einstellung zu erklären . Nach dreimal Einstellung ist das Verfahren beendet . Die Kosten des Verfahren trägt Sie dann allein, sonst alle im Erbstreit . Hier geht es nur darum die Bittgemaindschaft auszuloten was nach oben noch geht € .

Addi
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Re: Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

Beitragvon Addi » 09.01.2021, 21:18

TVen sind freiwillige Versteigerungen.
Der alleinige Antragsteller entscheidet bis zum Zuschlag, ob ein solcher erteilt wird oder nicht.
Der alleinige Antragsteller ist immer Herr des Verfahrens.
Aus welchen Gründen dieser die einstweilige Einstellung bewilligt hat ist völlig unerheblich.
Sollte dieser sich außer gerichtlich mit einer Dritten Person einigen, kann es dazu führen, dass das TV Verfahren sogar ganz aufgehoben wird. Dies geschieht in mindestens 50% aller TV Verfahren, dass es zu keine Versteigerung kommt.
Von daher ist ein Widerspruch gegen die einstweilige Einstellung ohne jegliche Erfolgsaussicht......

Napster
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Re: Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

Beitragvon Napster » 10.01.2021, 20:57

TVen sind freiwillige Versteigerungen.
Der alleinige Antragsteller entscheidet bis zum Zuschlag, ob ein solcher erteilt wird oder nicht.
Können sie mir diesen Satz bitte genauer erläutern.
Wann ist der Zuschlag erteilt?
Mit Ende der Versteigerung (§ 73 Abs2 )?

Oder wirklich erst wenn der Antragssteller sagt, ja passt ich genehmige das Gebot und erteile den Zuschlag?

Vielen Dank

Addi
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Re: Teilungsversteigerung / einstweilige Einstellung / Zuschlag versagt

Beitragvon Addi » 11.01.2021, 09:08

Nach Ablauf der 30 minütigen Bietzeit stellt das Gericht fest ob und gegebenenfalls wer zuletzt in welcher Höhe ein bares Gebot abgegeben hat. Liegt ein solches vor, wird er dreimal aufgerufen und gefragt ob noch weitere Gebote erfolgen. § 73 ABS. 1 und 2 ZVG. Erfolgt kein weiteres Gebot, wird die Bietzeit beendet und die Versteigerung geschlossen.
Es wird festgestellt wer und in welcher Höhe das Meistgebot abgegeben wird, dann wird gefragt ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden nach § 74 ZVG. Jetzt könnte der alleinige Antragsteller des TV- Verfahrens noch die Verfahrenseinstellung bewilligen, mit der Folge, dass der Zuschlag nicht erteilt würde.....
Erfolgt kein weiterer Antrag erteilt das Gericht den Zuschlag an den Meistbietenden, der fortan „Ersteher“ genannt wird, Eigentümer der Immobilie wird § 90 ABS.1 ZVG und alle Rechte und Pflichten am Grundstück übernimmt und zu erfüllen hat.


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