Großes oder kleines Antragsrecht
Verfasst: 08.01.2021, 18:02
Hallo liebe Forummitglieder.
zu meiner Frage
Ich bin im Grundbuch zum einen als Miteigentümerin zu 1/2 eingetragen, wobei dieser Miteingentumsanteil mit einem Nießbrach zugungsten von meinem Vater belastet ist.
Zum anderen bin ich Mitglied der Erbengemeinschaft, die Eigentümerin des anderen Miteigentumsanteils zu 1/2 ist (Meine Schwester und ich ). Insoweit besteht keine Belastung durch ein Nießbrachrecht.
Meine Schwester hat die Zwangsversteigung beantragt, Großes Antragsrecht.( Trotz meiner Seite mehrer guter Angebote)
Ich habe jetzt auch einen Antrag auf Betritt gestellt.
Mein Anliegen ist das ich das Haus gerne Ersteigern möchte und gerne das kleine Antragsrecht beantragen würde. Ist das Sinnvoll? oder ist eher ratsam das große Antragsrecht zu stellen
Welches Antragsrecht wird das Amtsgericht anwenden ?
Kann meine Schwester durch das große Antragsrecht mehr Einfluß bei der Versteigerung nehmen z. B. Gebote von mir blockieren, die Versteigerung vorerst einstellen,
mich nicht als Bieter zulassen kann???
Ich möchte das das Haus in Familienbesitz bleibt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen auch wenn noch weitere Fragen sind
zu meiner Frage
Ich bin im Grundbuch zum einen als Miteigentümerin zu 1/2 eingetragen, wobei dieser Miteingentumsanteil mit einem Nießbrach zugungsten von meinem Vater belastet ist.
Zum anderen bin ich Mitglied der Erbengemeinschaft, die Eigentümerin des anderen Miteigentumsanteils zu 1/2 ist (Meine Schwester und ich ). Insoweit besteht keine Belastung durch ein Nießbrachrecht.
Meine Schwester hat die Zwangsversteigung beantragt, Großes Antragsrecht.( Trotz meiner Seite mehrer guter Angebote)
Ich habe jetzt auch einen Antrag auf Betritt gestellt.
Mein Anliegen ist das ich das Haus gerne Ersteigern möchte und gerne das kleine Antragsrecht beantragen würde. Ist das Sinnvoll? oder ist eher ratsam das große Antragsrecht zu stellen
Welches Antragsrecht wird das Amtsgericht anwenden ?
Kann meine Schwester durch das große Antragsrecht mehr Einfluß bei der Versteigerung nehmen z. B. Gebote von mir blockieren, die Versteigerung vorerst einstellen,
mich nicht als Bieter zulassen kann???
Ich möchte das das Haus in Familienbesitz bleibt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen auch wenn noch weitere Fragen sind