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Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 08.01.2021, 11:37
von ms6021
Hallo liebe Forumsteilnehmer ,
eine schwierige Frage -
Im Rahmen einer Erbengemeinschaft wird in absehbarer Zeit (2.2021) ein Haus teilungsversteigert. Das Inventar ist jedoch noch im Haus (EFH). Da die versch. Miterben bisher keine Einigung über die Verteilung erzielt haben, ist das Haus möglicherweise zum Zeitpunkt der Versteigerung noch nicht leer, der Antragsteller hat diese Tatsache ignoriert und läßt es "darauf ankommen." Die Miterben sind dem Verfahren zwar beigetreten, aber Anträge können ja nur gemeinsam gestellt werden.
Wie ist die Rechtslage? Kann der Käufer das Haus so betreten? Das Schloss austauschen? Wieviel Zeit haben die Miterben? Durch die momentane Coronalage werden ja Transportarbeiten im privaten Rahmen noch erschwert. Was passiert, wenn sich ein Miterbe weigert, zu kooperieren? Wie könnte man da vorgehen?
Für Ratschläge sind wir dankbar.
VG ms
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 08.01.2021, 13:47
von Addi
…
Mit Zuschlag geht das Eigentum auf den Ersteher über.
Streng genommen müssen die alten Eigentümer, "die Erbengemeinschaft" dem Ersteher dann das Recht einräumen, die ersteigerte Immobilie zu betreten und zu nutzen. Über noch vorhandenes Inventar, Einrichtungsgegenstände ist eine Regelung zu treffen, wie und wann diese entfernt werden können oder sollen oder ob diese entsorgt werden können...
Am besten mit dem Erben dies alles abklären, der die "Schlüsselgewalt" über die Immobilie hat. Letztlich ist alles untereinander abzusprechen, wie bei einem normalen Hausverkauf.
Gesetzliche Regelungen oder Vorgaben gibt es insoweit nicht..
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 12.01.2021, 19:01
von rh7
Hallo,
lt. Gespräch mit Rechtspfleger darf man sich nach dem Verst.termin zivilrechtlich darum kümmern...
also Räumungsklage, etc....
viele Grüße
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 13.01.2021, 09:16
von Addi
Das ist so nicht richtig...
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses ist der erforderliche Vollstreckungstitel, um gegebenenfalls eine Zwangsräumung gegen die alten Eigentümer durchzusetzen, soweit diese die ersteigerte Immobilie bewohnen und nicht freiwillig ausziehen wollen.
Bei Mietern kann ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden unter Angabe eines Kündigungsgrundes und unter Einhaltung der Kündigungsfrist laut Mietvertrag.....
Aber eine einvernehmliche Einigung ist immer zielführende, kostensparender und nervenschonender....
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 31.01.2021, 17:28
von LerraW
dem Erben dies alles abklären, der die "Schlüsselgewalt" über die Immobilie hat
Wenn man eine Wohnung ersteigert hat, wo bekommt man dann den Schlüssel?
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 31.01.2021, 19:28
von Addi
....
Die Frage ist an den alten Eigentümer zu stellen nicht an das Gericht.
Das Gericht v e r s t e i g e r t nur die Immobilie. Maklerservice wie Schlüsselübergabe etc. ist nicht Aufgabe der Gerichts.
Notfalls ist ein Schlüsseldienst zubeauftragen oder in Eigenregie sich Zugang zur Immobilie zu verschaffen
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 31.01.2021, 21:55
von LerraW
Vielen Dank, Addi.
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 13.03.2021, 13:25
von Bikerwoman78
Habe das selbe Problem habe einen Termin zu einer Teilversteigerung.
Was muss ich beachten wenn der vorhergehende Eigentümer das Haus nicht verlässt?
Was kommen für Kosten auf mich zu bei einer zwangsräumung und wer über nimmst Was?
Was ist wenn nach der Ersteigerung der alte Eigentümer mutwillig als auch ausversehen Schäden macht wer trägt die Kosten?
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 13.03.2021, 14:44
von Addi
.....
Sämtlich weitere Kosten wie Zwangsräumung, mögliche Schadensbestätigung trägt der Ersteher. Das Risiko sollte im Meistgebot eingerechnet werden, so dass Sie letztlich weniger bieten.
Insoweit verweise ich auch auf meine vorherigen Antworten in diesem Forum. Bitte Suchfunktion aktivieren.
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 22.07.2021, 20:33
von Pudi
....
Die Frage ist an den alten Eigentümer zu stellen nicht an das Gericht.
Das Gericht v e r s t e i g e r t nur die Immobilie. Maklerservice wie Schlüsselübergabe etc. ist nicht Aufgabe der Gerichts.
Notfalls ist ein Schlüsseldienst zubeauftragen oder in Eigenregie sich Zugang zur Immobilie zu verschaffen
Hallo Addi,
hierzu habe ich eine Frage.
Da das von mir anvisierte Objekt laut Gutachten leerstehend ist, und ich ca. 500km vom Objekt enfernt wohne, könnte ich, falls es zu einem Zuschlag kommt, direkt anschließend das Türschloss der Wohnung austauschen, oder muss ich bis zum Verteilungstermin warten oder/und den ehemaligen Wohnungseigentümer kontaktieren?
Lieben Dank vorab für eine Rückmeldung.