Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Verfasst: 23.07.2021, 08:36
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Grundsätzlich ist es so möglich.
Mit Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum auf den Ersteher über. Dieser hat ab diesen Zeitpunkt alle Rechte aber auch alle Pflichten an dem ersteigerten Objekt.
Wenn, wie angegeben keine Schlüsselübergabe durch den alten Eigentümer bzw. dem WEG- Verwalter erfolgen kann, kann die Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst oder Eigenregie geöffnet werden. Zeugen sollten hinzugezogen werden und evt. Fotos von der Öffnung machen.
Als Eigentumsnachweis kann vorab evtl. eine Ablichtung des Zuschlagsbeschlusses dienen, der manchmal direkt im Sitzungssaal ausgedruckt werden kann...
Grundsätzlich ist es so möglich.
Mit Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum auf den Ersteher über. Dieser hat ab diesen Zeitpunkt alle Rechte aber auch alle Pflichten an dem ersteigerten Objekt.
Wenn, wie angegeben keine Schlüsselübergabe durch den alten Eigentümer bzw. dem WEG- Verwalter erfolgen kann, kann die Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst oder Eigenregie geöffnet werden. Zeugen sollten hinzugezogen werden und evt. Fotos von der Öffnung machen.
Als Eigentumsnachweis kann vorab evtl. eine Ablichtung des Zuschlagsbeschlusses dienen, der manchmal direkt im Sitzungssaal ausgedruckt werden kann...