Teilungsversteigerung / Beitritt / Verfahren
Verfasst: 07.01.2021, 21:50
Hallo,Addy,
ein gutes und gesundes Jahr 2021 wünsche ich Ihnen von HBerzen.
Ich habe auf You Tube ein Video entdeckt, in dem eine Rechtsanwältin Folgendes zur Teilungsersteigerung sagt:
"Durch den Beitritt zur Teilungsversteigerung hat der Beigetretene die Möglichkeit, mit zu
entscheiden, WER den Zuschlag bekommt.
Wenn dem Beigetretenen
- z.B. der Preis (des Meisbietenden) zu gering ist
oder
- die Person des Meistbietenden nicht gefällt
oder
- wenn andere Gründe vorliegen
hat er im Termin die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens
zu stellen. (also auf Zuschlagsversagung auch)
Ist das wirklich richtig???
Ich hatte es vorher anders gelesen.
Das Video ist bei You Tube noch zu sehen.
Ich würde mich über eine Antwort, die mir hier Klarheit gibt, sehr freuen. VielenDank dafür.
grüsse
Malia
ein gutes und gesundes Jahr 2021 wünsche ich Ihnen von HBerzen.
Ich habe auf You Tube ein Video entdeckt, in dem eine Rechtsanwältin Folgendes zur Teilungsersteigerung sagt:
"Durch den Beitritt zur Teilungsversteigerung hat der Beigetretene die Möglichkeit, mit zu
entscheiden, WER den Zuschlag bekommt.
Wenn dem Beigetretenen
- z.B. der Preis (des Meisbietenden) zu gering ist
oder
- die Person des Meistbietenden nicht gefällt
oder
- wenn andere Gründe vorliegen
hat er im Termin die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens
zu stellen. (also auf Zuschlagsversagung auch)
Ist das wirklich richtig???
Ich hatte es vorher anders gelesen.
Das Video ist bei You Tube noch zu sehen.
Ich würde mich über eine Antwort, die mir hier Klarheit gibt, sehr freuen. VielenDank dafür.
grüsse
Malia