Seite 1 von 1
Reihenhaus ersteigert, noch bewohnt vom Voreigentümer
Verfasst: 25.12.2020, 12:49
von Bitlemon
Hallo,
ich habe vor ein Reihenhaus zu ersteigern, wo aber derzeit noch der jetzige Eigentümer wohnt.
Nachdem es ersteigert wurde, würde ich es gerne so schnell wie möglich nutzen und dort einziehen. Mir ist nicht ganz klar, wie ich formal am Besten vorgehe um den ehemaligen Eigentümer zu bitten auszuziehen.
Was habe ich alles zu beachten? Wie ist die richtige Vorgehensweise?
Jetzt schon mal, vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Bitemon
Re: Reihenhaus ersteigert, noch bewohnt vom Voreigentümer
Verfasst: 26.12.2020, 09:52
von Addi
.......
Viel hängt immer von dem Verhalten/ der Einstellung der ehemaligen Eigentümer ab. In welcher Situation befinden diese sich, sind diese vorbereitet, dass sie demnächst aus ihrem Haus raus müssen oder haben diese sich während des ganzen Verfahrens stur gestellt und blocken alles ab.
Grundsätzlich gibt es hier keine verbindlichen Regeln die einzuhalten sind.
Sie sollten frühzeitig Kontakt mit den ehemaligen Eigentümern aufnehmen, um die kommende Schritte abzuklären.
Einige Alteigentümer sind darauf vorbereitet, haben sich schon um eine neue Wohnung bemüht, was aber eher selten der Fall ist, weil diese ja letztlich große Zahlungsschwierigkeiten hatten und vermutlich nach wie vor haben.
In der Regel sind die alten Eigentümer nicht darauf vorbereitet. Es trifft sie wie ein Schlag, Sie können es kaum verstehen und begreifen.
Hier sollten Sie zaghaft vorgehen, die Situation sondieren und gegebenenfalls auch Hilfestellung geben. Zum Beispiel bei der Wohnungssuche, dem Umzug mithelfen.....um so schneller können Sie dann einziehen.
Blockieren die alten Eigentümer alles ab, stellen diese sich quer bleibt oft nur die „Zwangsräumung“.
Hierzu kann beim Vollstreckungsgericht eine sogenannte „vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses“ beantragt werden, mit der dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden kann.
Hierzu ist von Ihnen ein hoher Vorschussbetrag zu entrichten. Bei ETWen um die 3.000,-€ bei einem Reihenhaus vermutlich 5.000,-€.
Von daher immer versuchen sich einvernehmlich zu einigen....
Re: Reihenhaus ersteigert, noch bewohnt vom Voreigentümer
Verfasst: 26.12.2020, 11:32
von Bitlemon
Hallo Addi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann könnte eine Ersteigerung eines noch bewohnten Reihenhauses mit richtig, richtig viel Ärger und Kosten nach sich ziehen. Schade, schade. Dann muss ich mir noch mal ganz genau überlegen ob ich dieses Risiko eingehen sollte.
Beste Grüße
Bitlemon
Re: Reihenhaus ersteigert, noch bewohnt vom Voreigentümer
Verfasst: 26.12.2020, 11:38
von Addi
Na ja, so kann es sein...
In der Regel erwartet der Bietinteressent, dass er das zu ersteigernde Objekt „günstiger“ erwerben kann, als im freihändigen Verkauf....
Hierfür trägt dieser natürlich auch ein gewisses Risiko, was durch das „ niedrigere“ Meistgebot ersteigert wird.
Mittlerweile gibt es im Grunde keine in der Versteigerung günstig zu ersteigernde Objekte, außer vielleicht sogenannte Schrottimmobilien.....
Die Meistgebote liegen in dem Segment Einfamilienhäuser/ Reihenhäuser oftmals über dem Verkehrswert....