Frage zu Inbesitznahme
Verfasst: 26.07.2011, 07:54
Hallo,
da ich den Erwerb eines Objektes aus einer ZV plane, habe ich mich über das Thema bereits informiert, aber eine Frage konnte ich nicht beantworten.
Es geht um die "Inbesitznahme"
Bei einem vermieteten Objekt hat man ja das Sonderkündigungsrecht, bei einem eigengenutzen erwirbt man im ZV Termin den Räumungstitel.
Aber wie ist es bei einem leerstehenden Objekt. Hier benötigt man ja zur Inbesitznahme nur die Schlüssel vom AB, der aber eher selten beim Termin anwesend ist.
Kann man hier direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen, um Schlüssel und ggf. Hausakte zu besorgen oder wie ist der übliche Weg um an die Schlüssel zu kommen?
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß
Andreas
da ich den Erwerb eines Objektes aus einer ZV plane, habe ich mich über das Thema bereits informiert, aber eine Frage konnte ich nicht beantworten.
Es geht um die "Inbesitznahme"
Bei einem vermieteten Objekt hat man ja das Sonderkündigungsrecht, bei einem eigengenutzen erwirbt man im ZV Termin den Räumungstitel.
Aber wie ist es bei einem leerstehenden Objekt. Hier benötigt man ja zur Inbesitznahme nur die Schlüssel vom AB, der aber eher selten beim Termin anwesend ist.
Kann man hier direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen, um Schlüssel und ggf. Hausakte zu besorgen oder wie ist der übliche Weg um an die Schlüssel zu kommen?
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß
Andreas