Termin TV verlegen möglich bei Krankheit?
Verfasst: 17.11.2020, 17:46
Guten Tag,
ich habe zunächst zwei eher allgemeine Fragen:
ich habe eben in einem Beitrag gelesen, dass bei einer Teilungsversteigerung der Termin wg. Krankheit abgesagt/verschoben wurde. Der Beteiligte war Antragsteller, die andere Beteiligte dem Verfahren beigetreten. Ich dachte bisher, man hat Pech gehabt, wenn man krank wird und kann dann halt nicht hin. Ist das anders und wenn ja, welche Anforderungen an den betreffenden Nachweis werden gestellt?
Dann habe ich gelesen, dass Kontakt zum Rechtspfleger aufgenommen werden kann. Das wußte ich auch nicht. Für welche Angelegenheiten wäre dieser zuständig?
Vielen Dank für eine Anwort
M.S.
ich habe zunächst zwei eher allgemeine Fragen:
ich habe eben in einem Beitrag gelesen, dass bei einer Teilungsversteigerung der Termin wg. Krankheit abgesagt/verschoben wurde. Der Beteiligte war Antragsteller, die andere Beteiligte dem Verfahren beigetreten. Ich dachte bisher, man hat Pech gehabt, wenn man krank wird und kann dann halt nicht hin. Ist das anders und wenn ja, welche Anforderungen an den betreffenden Nachweis werden gestellt?
Dann habe ich gelesen, dass Kontakt zum Rechtspfleger aufgenommen werden kann. Das wußte ich auch nicht. Für welche Angelegenheiten wäre dieser zuständig?
Vielen Dank für eine Anwort
M.S.