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Teilungsversteigerung - Grundschuld-Verzinsung und 5/10-Grenze

Verfasst: 11.11.2020, 19:32
von s.hatala
Hallo zusammen!

Vor kurzem bin ich auf eine "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" bzgl. eines Objekts in einer für uns interessanten Lage gestoßen.
Vom Gutachter wurde ein Verkehrswert von 560.000,- € geschätzt, man müsste einiges an Renovierung betrieben aber dann könnten wir es uns gut vorstellen.
Nun hat meine Recherche zusätzlich ergeben, dass das Grundbuch im Abteil III eine Grundschuld i. H. v. 240.000,- D'Mark mit "15 von Hundert Jahreszinsen" und dem Vermekt "Vollstreckbar nach §800 ZPO. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 02.Februar 1981 am 12. Juli 1981" enthält.

Ich habe bereits herausgefunden, dass die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung nicht erlischt. Auch verstehe ich, dass ein potentieller Käufer, um das Grundbuch zu bereinigen, den Nominalwert der Grundschuld an die Gläubigerbank entrichten muss.
Für mich bedeutet das, dass ich mein Limit bzgl. des Bargebots um 240.000,- D'Mark reduzieren muss.

Folgende Fragen stellen sich mir aber noch:
1. Für die Ermittlung des Mindestgebots: Für welche Periode erfolgt die Verzinsung der Grundschuld? Ich habe mal gelesen, dass das 2 Jahre wären, anderswo 3 Jahre und wiederum anderso, dass es bis zu 30 Jahre sein können :shock: Bei 30 Jahren wären das mit Zinseszins immerhin knapp 16 Mio. D'Mark :D

2. Da es sich um eine Teilungsversteigerung handelt, gilt die 7/10-Grenze ja nicht - wohl aber die 5/10-Grenze beim ersten Termin. In wie fern spielt hier die Grundschuld mit hinein? Liegt die 5/10-Grenze nun bei 280.000,- € (Hälfte des Verkehrswerts) oder wird diese um den Nominalbetrag der Grundschuld reduziert (also etwa 160.000,- €)?

Ich habe noch nie einer ZV beigesessen und habe entsprechend diverse Wissenslücken, die ich zum Teil hoffe hier zu schließen :)

Re: Teilungsversteigerung - Grundschuld-Verzinsung und 5/10-Grenze

Verfasst: 12.11.2020, 15:19
von Addi
Folgende Fragen stellen sich mir aber noch:
1. Für die Ermittlung des Geringsten Gebotes: Für welchen Zeitraum erfolgt die Verzinsung der Grundschuld? Ich habe mal gelesen, dass das 2 Jahre wären, anderswo 3 Jahre und wiederum anderswo, dass es bis zu 30 Jahre sein können Bei 30 Jahren wären das mit Zinseszins immerhin knapp 16 Mio. D'Mark :D

Maßgeblich ist die letzte Fälligkeit der jährlichen Zinsen bezogen auf die 1. Beschlagnahme.
Beispiel: Zinsfälligkeit 31.12. eines jeden Jahres nachträglich. 1. Beschlagnahme 27.09.2020.
Dann war die letzte Fälligkeit vor der 1. Beschlagnahme der 31.12.2019 für den Zeitraum ab 01.01.2019.
Ab dem 01.01.2019 bis 1 Tag vor Zuschlag fallen die laufenden zinsen ins Geringste Gebot.
Sind die zinsen rückständig, kann die Gläubigerbank noch für weitere 2 Jahre rückständige Zinsen anmelden, die dann auch ins Geringste Gebot fallen.
Aber: In TV-Verfahren sind die Zinsen nebst Tilgung meist nicht rückständig so dass die Banken meist sogar auf die laufenden zinsen verzichten und nur der Nominalbetrag der Grundschuld in den bestehenbleibenden Teil des GG fällt.


2. Da es sich um eine Teilungsversteigerung handelt, gilt die 7/10-Grenze ja nicht - wohl aber die 5/10-Grenze beim ersten Termin. In wie fern spielt hier die Grundschuld mit hinein? Liegt die 5/10-Grenze nun bei 280.000,- € (Hälfte des Verkehrswerts) oder wird diese um den Nominalbetrag der Grundschuld reduziert (also etwa 160.000,- €)?


Der 2.te Antwortteil ist richtig. Die bestehenbleibende Grundschuld mit ca. 120.000,-€ wird bei Geboten mit auf die 5/10 Grenz angerechnet.