Vor kurzem bin ich auf eine "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" bzgl. eines Objekts in einer für uns interessanten Lage gestoßen.
Vom Gutachter wurde ein Verkehrswert von 560.000,- € geschätzt, man müsste einiges an Renovierung betrieben aber dann könnten wir es uns gut vorstellen.
Nun hat meine Recherche zusätzlich ergeben, dass das Grundbuch im Abteil III eine Grundschuld i. H. v. 240.000,- D'Mark mit "15 von Hundert Jahreszinsen" und dem Vermekt "Vollstreckbar nach §800 ZPO. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 02.Februar 1981 am 12. Juli 1981" enthält.
Ich habe bereits herausgefunden, dass die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung nicht erlischt. Auch verstehe ich, dass ein potentieller Käufer, um das Grundbuch zu bereinigen, den Nominalwert der Grundschuld an die Gläubigerbank entrichten muss.
Für mich bedeutet das, dass ich mein Limit bzgl. des Bargebots um 240.000,- D'Mark reduzieren muss.
Folgende Fragen stellen sich mir aber noch:
1. Für die Ermittlung des Mindestgebots: Für welche Periode erfolgt die Verzinsung der Grundschuld? Ich habe mal gelesen, dass das 2 Jahre wären, anderswo 3 Jahre und wiederum anderso, dass es bis zu 30 Jahre sein können


2. Da es sich um eine Teilungsversteigerung handelt, gilt die 7/10-Grenze ja nicht - wohl aber die 5/10-Grenze beim ersten Termin. In wie fern spielt hier die Grundschuld mit hinein? Liegt die 5/10-Grenze nun bei 280.000,- € (Hälfte des Verkehrswerts) oder wird diese um den Nominalbetrag der Grundschuld reduziert (also etwa 160.000,- €)?
Ich habe noch nie einer ZV beigesessen und habe entsprechend diverse Wissenslücken, die ich zum Teil hoffe hier zu schließen
