Zwangsversteigerung: Räumung, Grundschuld, Bankscheck
Verfasst: 01.11.2020, 14:45
Hallo zusammen,
ich beabsichtige in diesem Monat ein Objekt zu ersteigern.
Der Verkehrswert beträgt gem. Gutachten 230.000€.
Im Grundbuch ist in Abteilung 3 eine Grundschuld von 236.000€ von der deutschen Bank eingetragen.
Ansonsten sind keine Grundschulden eingetragen, ich konnte das Grundbuch einsehen.
Laut Bietermerkblattes des Amtsgerichtes muss der Bieter in der Regel keine gldwerten grundbuchlichen Belastungen übernehmen. Laut aktueller Eigentümerin wurde das Haus über ein Darlehen der deutschen Bank finanziert, die Restschuld würde nach der Versteigerung auf sie und ihren Exmann übergehen. Ich halte das auch für sehr wahrscheinlich. Verbindlich wird mir das aber hier keiner sagen können.
1. Frage: Wird dieser Umstand bei der ZV vor der Bieterstunde eindeutig aufgeklärt? Sprich, ob die Grundschuld bestehen bleibt?
2. Frage: Ich werde die Sicherheitsleistung als Bankcheck hinterlegen. Muss ich diesen nur mitbringen und nach Aufforderung vorzeigen oder unaufgefordert vor Beginn der Bieterstunde bei dem Rechtspfleger abgeben?
3. Frage: Mit Erhalt des Zuschlages bin ich Eigentümer. Kann ich dann direkt zu meinem Haus fahren und zb. anfangen die Fassade zu streichen oder muss ich zuerst warten, bis ich den aktuellen Bewohner (Miteigentümer, kein Mietvertrag) per Gerichtsvolltieher vor die Türe gesetzt habe? Wann kann ich den Gerichtsvollzieher beauftragen? Erhalte ich den dafür notwendigen Zuschlagsbeschluss noch am Tage des Zuschlages oder erst Wochen später? Was passiert mit dessen Möbeln? Muss ich diese einlagern oder organisiert das der Gerichtsvollzieher?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten und schönen Sonntag noch.
Tobias
ich beabsichtige in diesem Monat ein Objekt zu ersteigern.
Der Verkehrswert beträgt gem. Gutachten 230.000€.
Im Grundbuch ist in Abteilung 3 eine Grundschuld von 236.000€ von der deutschen Bank eingetragen.
Ansonsten sind keine Grundschulden eingetragen, ich konnte das Grundbuch einsehen.
Laut Bietermerkblattes des Amtsgerichtes muss der Bieter in der Regel keine gldwerten grundbuchlichen Belastungen übernehmen. Laut aktueller Eigentümerin wurde das Haus über ein Darlehen der deutschen Bank finanziert, die Restschuld würde nach der Versteigerung auf sie und ihren Exmann übergehen. Ich halte das auch für sehr wahrscheinlich. Verbindlich wird mir das aber hier keiner sagen können.
1. Frage: Wird dieser Umstand bei der ZV vor der Bieterstunde eindeutig aufgeklärt? Sprich, ob die Grundschuld bestehen bleibt?
2. Frage: Ich werde die Sicherheitsleistung als Bankcheck hinterlegen. Muss ich diesen nur mitbringen und nach Aufforderung vorzeigen oder unaufgefordert vor Beginn der Bieterstunde bei dem Rechtspfleger abgeben?
3. Frage: Mit Erhalt des Zuschlages bin ich Eigentümer. Kann ich dann direkt zu meinem Haus fahren und zb. anfangen die Fassade zu streichen oder muss ich zuerst warten, bis ich den aktuellen Bewohner (Miteigentümer, kein Mietvertrag) per Gerichtsvolltieher vor die Türe gesetzt habe? Wann kann ich den Gerichtsvollzieher beauftragen? Erhalte ich den dafür notwendigen Zuschlagsbeschluss noch am Tage des Zuschlages oder erst Wochen später? Was passiert mit dessen Möbeln? Muss ich diese einlagern oder organisiert das der Gerichtsvollzieher?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten und schönen Sonntag noch.
Tobias