Bedingtes Vorkaufrecht bei Teilungsversteigerung
Verfasst: 19.10.2020, 19:14
Ich habe gegen meinen Bruder die Teilungsversteigerung beantragt, die auch nun stattgefunden hat. Während der Teilungsversteigerung hat der Anwalt meines Bruder bekanntgegeben, dass auf Dem Haus ein bedingtes Vorkaufsrecht eingetragen ist. Er stellte folgende Behauptungenin den Raum die dazu führten, dass keiner mehr mitgeboten hat.
1.) Der, der die Versteigerung eingereicht hat verliert auf jeden Fall automatisch sein bedingtes Vorkaufsrecht.
2.) Mein Bruder behält diese Vorkaufrecht auf keden Fall
3.) Mein Bruder hat nun das Höchstgebot abgegeben. Sein Anwalt behauptet nun ich hätte mein Vorkaufsrecht verloren.
4.) Nach Auskunft meines Anwalts habe ich immer noch das bedingte Vorkaufsrecht, da der gegen den die Teilungsversteigerung gerichtet war den Zuschlag bekommen hat. Ich würde mein Vorkaufsrecht nur verlieren, wenn eine andere Person nicht direkt betroffene Person den Zuschlag bekommen hätte.
Meine Frage ist nun, ist die Versteigerung überhaupt gültig, da vorher nichts von einem Vorkaufsrecht bekannt war und zudem ein Fehler "falsch Größe des Grundstücks" während der Versteigerung bekannt wurde. Darf jeder während der Versteigerung Unsicherheit verbreiten, um letzlich die potentiellen Bieter zu verunsichern. Wie lange kann ich gegen den Zuschlagsbeschluß Beschwerde einreichen und habe ich überhaupt eine Chance den Zuschlagsbeschluß rückgänig zu machen. Da ich glaube, dass der Anwalt meines Bruders geschickt taktiert hat um den Preis zu drücken.
1.) Der, der die Versteigerung eingereicht hat verliert auf jeden Fall automatisch sein bedingtes Vorkaufsrecht.
2.) Mein Bruder behält diese Vorkaufrecht auf keden Fall
3.) Mein Bruder hat nun das Höchstgebot abgegeben. Sein Anwalt behauptet nun ich hätte mein Vorkaufsrecht verloren.
4.) Nach Auskunft meines Anwalts habe ich immer noch das bedingte Vorkaufsrecht, da der gegen den die Teilungsversteigerung gerichtet war den Zuschlag bekommen hat. Ich würde mein Vorkaufsrecht nur verlieren, wenn eine andere Person nicht direkt betroffene Person den Zuschlag bekommen hätte.
Meine Frage ist nun, ist die Versteigerung überhaupt gültig, da vorher nichts von einem Vorkaufsrecht bekannt war und zudem ein Fehler "falsch Größe des Grundstücks" während der Versteigerung bekannt wurde. Darf jeder während der Versteigerung Unsicherheit verbreiten, um letzlich die potentiellen Bieter zu verunsichern. Wie lange kann ich gegen den Zuschlagsbeschluß Beschwerde einreichen und habe ich überhaupt eine Chance den Zuschlagsbeschluß rückgänig zu machen. Da ich glaube, dass der Anwalt meines Bruders geschickt taktiert hat um den Preis zu drücken.