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Bedingtes Vorkaufrecht bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 19.10.2020, 19:14
von reglida
Ich habe gegen meinen Bruder die Teilungsversteigerung beantragt, die auch nun stattgefunden hat. Während der Teilungsversteigerung hat der Anwalt meines Bruder bekanntgegeben, dass auf Dem Haus ein bedingtes Vorkaufsrecht eingetragen ist. Er stellte folgende Behauptungenin den Raum die dazu führten, dass keiner mehr mitgeboten hat.
1.) Der, der die Versteigerung eingereicht hat verliert auf jeden Fall automatisch sein bedingtes Vorkaufsrecht.
2.) Mein Bruder behält diese Vorkaufrecht auf keden Fall
3.) Mein Bruder hat nun das Höchstgebot abgegeben. Sein Anwalt behauptet nun ich hätte mein Vorkaufsrecht verloren.
4.) Nach Auskunft meines Anwalts habe ich immer noch das bedingte Vorkaufsrecht, da der gegen den die Teilungsversteigerung gerichtet war den Zuschlag bekommen hat. Ich würde mein Vorkaufsrecht nur verlieren, wenn eine andere Person nicht direkt betroffene Person den Zuschlag bekommen hätte.

Meine Frage ist nun, ist die Versteigerung überhaupt gültig, da vorher nichts von einem Vorkaufsrecht bekannt war und zudem ein Fehler "falsch Größe des Grundstücks" während der Versteigerung bekannt wurde. Darf jeder während der Versteigerung Unsicherheit verbreiten, um letzlich die potentiellen Bieter zu verunsichern. Wie lange kann ich gegen den Zuschlagsbeschluß Beschwerde einreichen und habe ich überhaupt eine Chance den Zuschlagsbeschluß rückgänig zu machen. Da ich glaube, dass der Anwalt meines Bruders geschickt taktiert hat um den Preis zu drücken.

Re: Bedingtes Vorkaufrecht bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 20.10.2020, 07:52
von Addi
…..
Der/die leitende Rechtspfleger/in im Termin hat Anträge zu erklären und für Sachaufklärung VOR der Abgabe von Geboten zu sorgen. Wenn dort irgendetwas unklar geblieben ist, hatten alle Anwesenden die Möglichkeit nachzufragen und es sich erklären zu lassen. Wurde dies versäumt, so ist dies nicht ein Verschulden des Gerichts.
Versteigert werden die beschlagnahmten Flurstücke so, wie diese mit ihrem Inhalt ( Flur, Flurstück, Wirtschaftart- und Lage, sowie der Größe) im Bestandsverzeichnis des Grundbuches eingetragen sind.
Eine Gewähr für die katasteramtlich angegebene Größe kann selbstverständlich nicht gegeben werden, da es nicht Aufgabe des Gerichtes selbst ist herauszufahren und die Grundstücksgröße zu vermessen !
Es gilt der § 56 ZVG, wonach Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Gericht nicht bestehen und geltend gemacht werden können.
Sie sind es doch selbst der keine Teilung mit dem Bruder hinbekommen hat. Irgendwelche Fehler oder anderes nunmehr auf das Gericht abzuwälzen ist von daher mehr als vermessen.

Re: Bedingtes Vorkaufrecht bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 20.10.2020, 23:38
von reglida
ich will hier niemand was in die Schuhe schieben.
Meine Frage war eigentlich verliere ich jetzt mein im Grundbuch stehendes bedingtes Vorkaufsrecht mit dem Zuschalg da ich die Versteigerung beantragt habe, so wie der Anwalt meines Bruders es behauptet.
Ist es für mein Vorkaufsrecht von Unterschied ob mein Bruder oder jemand anderes den Zuschlag bekommen hätte.

Re: Bedingtes Vorkaufrecht bei Teilungsversteigerung

Verfasst: 21.10.2020, 07:51
von Addi

Grundsätzlich bleiben sämtlich im Grundbuch eingetragene Rechte auf dem Anteil des Antragstellers bestehen, somit auch Ihr Vorkaufsrecht.
Letztlich kann es Ihnen "fallbezogen" nur der/die sachbearbeitende Rechtspfleger/in sagen, den Sie ja ohne weiteres persönlich (ratsam) oder telefonisch befragen können....