Antrag auf Teilungsversteigerung - laufende Darlehn
Verfasst: 16.10.2020, 11:52
Hallo zusammen,
ich bin ein "Neuling" rund um das Thema Teilungsversteigerung. Ich bin auch nicht sicher, ob das eher eine finanztechnische Frage als eine rechtliche Frage einzuordnen ist und somit, dass Forum ggf. gar nicht der richtige Empfängerkreis für meine Frage darstellt, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht.
Ich zahle nun seit über einem Jahr das Darlehn für das gemeinsame Haus (50/50) meines Ex-Mannes und mir allein. Ich bewohne es aber auch nach einer gerichtlichen Zuweisung alleine bzw. mit den Kindern. Leider stellt mein Ex sich bei einem gemeinsamen Verkauf quer. Ich bin aber nun nicht mehr bereit für ihn "Eigentum" mit anzusparen, da er sich finanziell aus allen anderen Verantwortungen herauszieht. Egal ob es die Kinder betrifft oder Reparaturen und andere Kredite, die mir freundlicherweise zur alleinigen Zahlung hinterlassen wurden :-/
Wie ist das denn wenn ich nun wohl oder übel die Teilungsversteigerung einleite, um die Situation zu beenden muss ich dann das Darlehn trotzdem weiterhin bedienen ? Oder "friert" es mit dem Antrag auf Versteigerung ein ?
Es geht mir darum, dass ich sobald ich das Verfahren angestoßen habe eine Wohnung anmieten werde und ich nicht in der Lage bin sowohl das Haus als auch eine Wohnung zu finanzieren. Zumal ja noch erhebliche Kosten als Antragstellerin auf mich zukommen, die ich als Vorauszahlung leisten muss. Und das Verfahren kann ja wohl bis zu 5 Jahren dauern.
Meine Sorge in ein finanzielles Disaster zu geraten ist groß.
Danke im Voraus für Eure Tipps
ich bin ein "Neuling" rund um das Thema Teilungsversteigerung. Ich bin auch nicht sicher, ob das eher eine finanztechnische Frage als eine rechtliche Frage einzuordnen ist und somit, dass Forum ggf. gar nicht der richtige Empfängerkreis für meine Frage darstellt, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht.
Ich zahle nun seit über einem Jahr das Darlehn für das gemeinsame Haus (50/50) meines Ex-Mannes und mir allein. Ich bewohne es aber auch nach einer gerichtlichen Zuweisung alleine bzw. mit den Kindern. Leider stellt mein Ex sich bei einem gemeinsamen Verkauf quer. Ich bin aber nun nicht mehr bereit für ihn "Eigentum" mit anzusparen, da er sich finanziell aus allen anderen Verantwortungen herauszieht. Egal ob es die Kinder betrifft oder Reparaturen und andere Kredite, die mir freundlicherweise zur alleinigen Zahlung hinterlassen wurden :-/
Wie ist das denn wenn ich nun wohl oder übel die Teilungsversteigerung einleite, um die Situation zu beenden muss ich dann das Darlehn trotzdem weiterhin bedienen ? Oder "friert" es mit dem Antrag auf Versteigerung ein ?
Es geht mir darum, dass ich sobald ich das Verfahren angestoßen habe eine Wohnung anmieten werde und ich nicht in der Lage bin sowohl das Haus als auch eine Wohnung zu finanzieren. Zumal ja noch erhebliche Kosten als Antragstellerin auf mich zukommen, die ich als Vorauszahlung leisten muss. Und das Verfahren kann ja wohl bis zu 5 Jahren dauern.
Meine Sorge in ein finanzielles Disaster zu geraten ist groß.
Danke im Voraus für Eure Tipps