Hallo
zu dem Thema habe ich bei Haufe folgendes gefunden
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 69291.html
Hier steht also, dass bei einem laufenden Aufgebotsverfahren der Termin verschoben werden müsste.
Muss der Rechtspfleger einem Antrag auf Verschiebung zustimmen, wenn das Aufgebotsverfahren schon eine Weile bei Gericht anhängig ist ?
Gibts dazu Entscheidungen ? Wobei eine Verschiebung ja nur selten vor Gericht landen wird, denn das ändert ja nichts an dem Gesamtablauf.
Vielen Dank
laufends Aufgebot und Verschiebung einer TV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: laufends Aufgebot und Verschiebung einer TV
Das Gericht prüft bei Eingang eines Antrages auf Anordnung der TV, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem Antrag entsprochen werden kann.
Liegen Hinderungsgründe vor, erfolgt keine unmittelbare Anordnung.
Ergeben sich im Laufe des Verfahrens "Hinderungsgründe", wie zB. von Ihnen aufgezeigt kann dies natürlich dazu führen, das ein laufendes Verfahren eingestellt/oder aufgehoben werden muss und ein eventuell angesetzter Versteigerungstermin ebenfalls aufgehoben wird.
Aus der Ferne betrachtet ist dies immer schwer zu beurteilen, von daher sollte im konkreten Fall immer direkt bei dem Vollstreckungsgericht nachgefragt werden.
Liegen Hinderungsgründe vor, erfolgt keine unmittelbare Anordnung.
Ergeben sich im Laufe des Verfahrens "Hinderungsgründe", wie zB. von Ihnen aufgezeigt kann dies natürlich dazu führen, das ein laufendes Verfahren eingestellt/oder aufgehoben werden muss und ein eventuell angesetzter Versteigerungstermin ebenfalls aufgehoben wird.
Aus der Ferne betrachtet ist dies immer schwer zu beurteilen, von daher sollte im konkreten Fall immer direkt bei dem Vollstreckungsgericht nachgefragt werden.