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Zwangsverteigerung, Bewohner ohne Mietvertrag

Verfasst: 02.10.2020, 16:14
von Robbi2601
Hallo zusammen :)

Wir wollen am kommenden Mittwoch ein Haus bei uns in der Ecke ersteigern. Dadurch das wir direkt um die Ecke wohnen, kennen wir das Haus auch schon. Allerdings leben dort noch die ( angeblichen ) Mieter im Haus. :?
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Zwangsverwalter ist diesen Bewohnern schon zum 15.03.20 gekündigt worden, da sie keine Mietzahlungen an den Zwangsverwalter geleistet haben. :x Dieser Zwangsverwalter hat jetzt eine Klage gegen die Mieter ins Laufen gebracht zwecks Räumung , was aber nicht vor dem Versteigerungstermin stattfinden werden wird.
Meine Fragen an Euch, was passiert mit der Klage des Zwangsverwalters, wenn Ich neuer Eigentümer werde?
Läuft diese weiter oder wird diese dann eingestellt?
Was passiert mit den Mietern ohne Mietvertrag? Diesen wurde ja quasi schon im Februar gekündigt, muss Ich denen dann ebenfalls noch einmal eine Kündigung schreiben, oder kann Ich ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen, da der Zwangsverwalter denen ja schon gekündigt hat?

Vielen dank schon mal für Eure Antworten :)

Re: Zwangsverteigerung, Bewohner ohne Mietvertrag

Verfasst: 02.10.2020, 21:12
von Addi
.....
Die Räumungsklage läuft in der Regel mit der Zustimmung der betreibenden Gläubigerin. Wechselt durch Zuschlag das Eigentum ist der Zwangsverwalter grundsätzlich nicht mehr befugt das Verfahren im Namen der Gläubiger weiterzuführen. Hier sollte beim Zwangsverwalter und/oder der Gläubigerin nachgefragt werden, wie dann weiter verfahren wird.....
Mietern kann zum nächstmöglichen Termin laut Kündigungsfrist des Mietvertrages unter Angabe eines Kündigungsgrundes gekündigt werden....Besteht kein wirksamer, nachweisbarer Mietvertrag dürfte eine Zwangsräumung aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses möglich sein.