Zwangsverteigerung, Bewohner ohne Mietvertrag
Verfasst: 02.10.2020, 16:14
Hallo zusammen
Wir wollen am kommenden Mittwoch ein Haus bei uns in der Ecke ersteigern. Dadurch das wir direkt um die Ecke wohnen, kennen wir das Haus auch schon. Allerdings leben dort noch die ( angeblichen ) Mieter im Haus.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Zwangsverwalter ist diesen Bewohnern schon zum 15.03.20 gekündigt worden, da sie keine Mietzahlungen an den Zwangsverwalter geleistet haben. Dieser Zwangsverwalter hat jetzt eine Klage gegen die Mieter ins Laufen gebracht zwecks Räumung , was aber nicht vor dem Versteigerungstermin stattfinden werden wird.
Meine Fragen an Euch, was passiert mit der Klage des Zwangsverwalters, wenn Ich neuer Eigentümer werde?
Läuft diese weiter oder wird diese dann eingestellt?
Was passiert mit den Mietern ohne Mietvertrag? Diesen wurde ja quasi schon im Februar gekündigt, muss Ich denen dann ebenfalls noch einmal eine Kündigung schreiben, oder kann Ich ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen, da der Zwangsverwalter denen ja schon gekündigt hat?
Vielen dank schon mal für Eure Antworten
Wir wollen am kommenden Mittwoch ein Haus bei uns in der Ecke ersteigern. Dadurch das wir direkt um die Ecke wohnen, kennen wir das Haus auch schon. Allerdings leben dort noch die ( angeblichen ) Mieter im Haus.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Zwangsverwalter ist diesen Bewohnern schon zum 15.03.20 gekündigt worden, da sie keine Mietzahlungen an den Zwangsverwalter geleistet haben. Dieser Zwangsverwalter hat jetzt eine Klage gegen die Mieter ins Laufen gebracht zwecks Räumung , was aber nicht vor dem Versteigerungstermin stattfinden werden wird.
Meine Fragen an Euch, was passiert mit der Klage des Zwangsverwalters, wenn Ich neuer Eigentümer werde?
Läuft diese weiter oder wird diese dann eingestellt?
Was passiert mit den Mietern ohne Mietvertrag? Diesen wurde ja quasi schon im Februar gekündigt, muss Ich denen dann ebenfalls noch einmal eine Kündigung schreiben, oder kann Ich ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen, da der Zwangsverwalter denen ja schon gekündigt hat?
Vielen dank schon mal für Eure Antworten