Teilungsverteigerung / Höchstgebot, Grundschulden, diverse Fragen
Verfasst: 13.09.2020, 13:31
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich möchte am kommenden Freitag an meiner ersten Zwangsversteigerung Teilnehmen, dazu habe ich noch ein paar Fragen die ich gerne vorher klären würde.
Folgende Hintergrundinformationen konnte ich Recherchieren:
Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung, ein zerstrittenes Paar konnte sich bezüglich des gemeinsamen Hauses nicht einigen. Die Frau (Eigentümerin zu 50%) bewohnt das Haus mit 2 Kindern, davon ist eines über 18 Jahre alt.
Beide Eigentümer wollen bei der Versteigerung mitbieten und das Volleigentum zu 100% erhalten.
Ich habe das Grundbuch eingesehen, hier stehen 2 Grundschulden (90.000€ und 30.000€ vom Gebäudeerrichtungsjahr 2002, örtliche Sparkasse). Der Verkehrswert ist mit 380.000€ laut Wertgutachten bestimmt.
Zu o.g. Angaben kommt hinzu, dass die Frau in unserer dörflichen Umgebung die Gerüchte streut, sie sei Anwältin und müsse in keiner Konstellation das Gebäude verlassen, da Sie irgendwelche Rechte hätte.
Nun zu meinen Fragen:
Bezüglich der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden ist mir noch nicht ganz klar, inwiweit diese nach der Teilungsversteigerung bestehen bleiben und welche Auswirkungen dies auf mein Höchstgebot hat.
Werden die Grundschulden nach der Versteigerung aus dem Erlös getilgt und die Eintragungen gelöscht oder bleiben die Grundschulden im Grundbuch bestehen? Wird hierzu vor der Bieterstunde bei Gericht noch irgendwas explizit gesagt, worauf ich achten sollte?
Falls keine Löschung erfolgt, wie muss ich die Schulden einschätzen? Es müssten ja dann wohl die Schulden von mir an die Gläubigerbank getilgt werden, sodass eine Löschungsbewilligung erfolgt. Woher weiß ich denn, wie hoch die Schulden von 2002 heute überhaupt noch sind?
Ich möchte die Immobilie mit meiner Freundin und meinem Kind selbst bewohnen, der Zuschlagsbeschluss gilt laut Internet als Volstreckungstitel.
Muss ich hierzu beim Versteigerungstermin als Höchstbietender irgendwas explizit beim Gericht angeben? Wie sieht es aus, wenn einer der beiden Eigentümer einen Mietvertrag mit der Tochter geschlossen haben sollte?
Gibt es als Eigentümer bei der Teilungsverteigerung irgendwelche Sonder- oder Vorkaufsrechte für Teileigentümer?
ich möchte am kommenden Freitag an meiner ersten Zwangsversteigerung Teilnehmen, dazu habe ich noch ein paar Fragen die ich gerne vorher klären würde.
Folgende Hintergrundinformationen konnte ich Recherchieren:
Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung, ein zerstrittenes Paar konnte sich bezüglich des gemeinsamen Hauses nicht einigen. Die Frau (Eigentümerin zu 50%) bewohnt das Haus mit 2 Kindern, davon ist eines über 18 Jahre alt.
Beide Eigentümer wollen bei der Versteigerung mitbieten und das Volleigentum zu 100% erhalten.
Ich habe das Grundbuch eingesehen, hier stehen 2 Grundschulden (90.000€ und 30.000€ vom Gebäudeerrichtungsjahr 2002, örtliche Sparkasse). Der Verkehrswert ist mit 380.000€ laut Wertgutachten bestimmt.
Zu o.g. Angaben kommt hinzu, dass die Frau in unserer dörflichen Umgebung die Gerüchte streut, sie sei Anwältin und müsse in keiner Konstellation das Gebäude verlassen, da Sie irgendwelche Rechte hätte.
Nun zu meinen Fragen:
Bezüglich der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden ist mir noch nicht ganz klar, inwiweit diese nach der Teilungsversteigerung bestehen bleiben und welche Auswirkungen dies auf mein Höchstgebot hat.
Werden die Grundschulden nach der Versteigerung aus dem Erlös getilgt und die Eintragungen gelöscht oder bleiben die Grundschulden im Grundbuch bestehen? Wird hierzu vor der Bieterstunde bei Gericht noch irgendwas explizit gesagt, worauf ich achten sollte?
Falls keine Löschung erfolgt, wie muss ich die Schulden einschätzen? Es müssten ja dann wohl die Schulden von mir an die Gläubigerbank getilgt werden, sodass eine Löschungsbewilligung erfolgt. Woher weiß ich denn, wie hoch die Schulden von 2002 heute überhaupt noch sind?
Ich möchte die Immobilie mit meiner Freundin und meinem Kind selbst bewohnen, der Zuschlagsbeschluss gilt laut Internet als Volstreckungstitel.
Muss ich hierzu beim Versteigerungstermin als Höchstbietender irgendwas explizit beim Gericht angeben? Wie sieht es aus, wenn einer der beiden Eigentümer einen Mietvertrag mit der Tochter geschlossen haben sollte?
Gibt es als Eigentümer bei der Teilungsverteigerung irgendwelche Sonder- oder Vorkaufsrechte für Teileigentümer?