Grundbucheintrag
Verfasst: 08.09.2020, 11:20
Hallo zusammen ,
ich habe im Juli eine Immobilie für das Mindestgebot ersteigert, nun bekomme ich heute die Festsetzung der Kosten für den Grundbucheintrag, der sich nicht nach dem Ersteigerungsbetrag richtet, sondern nach dem Wert des Gegenstandes, der 70.000 Euro höher liegt. Nach meinem gesunden Menschenverstand ist das nicht rechtens, dann bräuchten wir keine Zwangsversteigerungen mehr, sondern können ja direkt nach dem Verkehrswert verkaufen, wenn sich die Kosten sowieso nur nach dem Wert richten und nicht nach dem tatsächlichen Wert, hier dann Mindestgebot. Dann würden sich die Ämter ja dumm und dusselig verdienen, da sie immer nach dem Wert berechnen, somit dann nur der Ersteigerer und der Schuldner dumm aus der Röhre gucken. Ist die Berechnung der Grundbucheintragung nach dem Verkehrswert richtig?
Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.
LG
ich habe im Juli eine Immobilie für das Mindestgebot ersteigert, nun bekomme ich heute die Festsetzung der Kosten für den Grundbucheintrag, der sich nicht nach dem Ersteigerungsbetrag richtet, sondern nach dem Wert des Gegenstandes, der 70.000 Euro höher liegt. Nach meinem gesunden Menschenverstand ist das nicht rechtens, dann bräuchten wir keine Zwangsversteigerungen mehr, sondern können ja direkt nach dem Verkehrswert verkaufen, wenn sich die Kosten sowieso nur nach dem Wert richten und nicht nach dem tatsächlichen Wert, hier dann Mindestgebot. Dann würden sich die Ämter ja dumm und dusselig verdienen, da sie immer nach dem Wert berechnen, somit dann nur der Ersteigerer und der Schuldner dumm aus der Röhre gucken. Ist die Berechnung der Grundbucheintragung nach dem Verkehrswert richtig?
Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.
LG