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Grundbucheintrag

Verfasst: 08.09.2020, 11:20
von Marion66
Hallo zusammen :D ,

ich habe im Juli eine Immobilie für das Mindestgebot ersteigert, nun bekomme ich heute die Festsetzung der Kosten für den Grundbucheintrag, der sich nicht nach dem Ersteigerungsbetrag richtet, sondern nach dem Wert des Gegenstandes, der 70.000 Euro höher liegt. Nach meinem gesunden Menschenverstand ist das nicht rechtens, dann bräuchten wir keine Zwangsversteigerungen mehr, sondern können ja direkt nach dem Verkehrswert verkaufen, wenn sich die Kosten sowieso nur nach dem Wert richten und nicht nach dem tatsächlichen Wert, hier dann Mindestgebot. Dann würden sich die Ämter ja dumm und dusselig verdienen, da sie immer nach dem Wert berechnen, somit dann nur der Ersteigerer und der Schuldner dumm aus der Röhre gucken. Ist die Berechnung der Grundbucheintragung nach dem Verkehrswert richtig?

Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.

LG

Re: Grundbucheintrag

Verfasst: 08.09.2020, 13:44
von Addi
…..
Ja, das Grundbuchamt hat die Gebühr für die Eigentumsumschreibung richtig berechnet. Grundlager hierfür ist die Vorschrift des
§47 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)..Dort heißt es:

§ 47 Sache bei Kauf

Im Zusammenhang mit dem Kauf wird der Wert der Sache durch den Kaufpreis bestimmt. Der Wert der vorbehaltenen Nutzungen und der vom Käufer übernommenen oder ihm sonst infolge der Veräußerung obliegenden Leistungen wird hinzugerechnet. Ist der nach den Sätzen 1 und 2 ermittelte Wert niedriger als der Verkehrswert, ist der Verkehrswert maßgebend.