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Eine Frage zur Teilungsversteigerung

Verfasst: 06.09.2020, 22:33
von mani
Hallo,

Teilungsversteigerung: 4 Personen
2 Antragsteller (Je 1/6 Anteil)
1 Antragsgegner (1/3 Anteil)
1 weiterer Antragsgegner - dem Verfahren ausVerteidigungsgründen beigetreten (1(3 Anteil)

Objekte: 2 Baugrundstücke
keine Belastungen eingetragen

Ich würde sehr gern wissen, wer der "massgebliche Antragsteller ist, nach dem sich das Geringste Gebot richtet.

vielen Dank.

grüsse
malia

Re: Eine Frage zur Teilungsversteigerung

Verfasst: 07.09.2020, 08:32
von Addi
……
vorliegend ist es unerheblich wer der "maßgebliche Antragsteller" ist.
Da die Flurstücke sämtlich unbelastet sind ist es für das Geringste Gebot unerheblich, wer das Verfahren betreibt.
In das GG fallen lediglich die Verfahrenskosten zzgl. evtl. angemeldeter Grundbesitzabgaben der Kommune.
Jeder aktive Antragsteller kann im Verfahren direkten Einfluss nehmen.

Re: Eine Frage zur Teilungsversteigerung

Verfasst: 07.09.2020, 18:50
von mani
@Addy -

herzlichen Dank für die Antwort.

malia

Re: Eine Frage zur Teilungsversteigerung

Verfasst: 02.01.2021, 20:44
von mani
Addy.

Zitat aus Ihrer Antwort vo 7.9.2020

"vorliegend ist es unerheblich wer der "maßgebliche Antragsteller" ist.
Da die Flurstücke sämtlich unbelastet sind ist es für das Geringste Gebot unerheblich, wer das Verfahren betreibt.
In das GG fallen lediglich die Verfahrenskosten zzgl. evtl. angemeldeter Grundbesitzabgaben der Kommune.

Jeder aktive Antragsteller kann im Verfahren direkten Einfluss nehmen."

Ich bin ja beigetreten und somit auch aktiver Antragsteller.

Eine Frage noch bitte:

in welcher Form kann ich im Verfahren direkt Einfluss nehmen??

Vielen Dank

grüsse
malia

Re: Eine Frage zur Teilungsversteigerung

Verfasst: 03.01.2021, 10:01
von Addi
Eine TV einer Bruchteilsgemeinschaft bestehend aus 4 Miteigentümern stellt immer eine besondere Herausforderung da. Welche Ziele hat jeder einzelne Miteigentümer und was möchte er gerne selbst erreichen?
Selbst Volleigentum erwerben, also mitbieten oder möglichst einen hohen Erlös für sich selbst zu erzielen?
Sind alle 4 Miteigentümer im Termin anwesend, können diese jeweils auch
Sicherheitsleistung i.h.v. 10% der Verkehrswerte verlangen und beantragen. Dies muss aktiv geschehen, jeweils nach Abgabe eines Gebotes eines Bieters. Das Gericht fordert hierzu nicht auf oder fragt nach ob dieser Antrag gestellt wird. Jeder einzelne Miteigentümer muss aufpassen um den Moment diesen Antrages nicht zu versäumen. Auch wechselseitig kann SL untereinander verlangt werden.
Das sind bei dieser Konstellation schon fast die einzigen Möglichkeiten im Termin Einfluss zu nehmen.....