Bruchteilseigentümer
Verfasst: 24.08.2020, 14:17
Hallo,
wie ist das eigentlich bei einer Erbengemeinschaft, bei der einer der Erben schon vorher Eigentümer eines Teils der Immobilie war. Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Haus, das beiden je zur Hälfte gehört. Nach dem Tod des Vaters werden die Mutter und das einzige gemeinsame Kind aufgrund gesetzlicher Erbfolge Eigentümer der Immoblie, mit den Anteilen 75 % (Mutter) und 25 % (Sohn). Nachdem die Mutter verstorben ist, werden dieser Sohn und zwei Kinder aus einer früheren Ehe der Mutter gesetzliche Erben (je 25 %). Ist der gemeinsame Sohn jetzt Bruchteilseigentümer, weil er bereits durch den Vater geerbt hatte? Und falls ja, müsste dann bei Beantragung einer Teilungsversteigerung ein "großer Antrag" gestellt werden, wenn die gesamte Immobilie versteigert werden soll?
wie ist das eigentlich bei einer Erbengemeinschaft, bei der einer der Erben schon vorher Eigentümer eines Teils der Immobilie war. Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Haus, das beiden je zur Hälfte gehört. Nach dem Tod des Vaters werden die Mutter und das einzige gemeinsame Kind aufgrund gesetzlicher Erbfolge Eigentümer der Immoblie, mit den Anteilen 75 % (Mutter) und 25 % (Sohn). Nachdem die Mutter verstorben ist, werden dieser Sohn und zwei Kinder aus einer früheren Ehe der Mutter gesetzliche Erben (je 25 %). Ist der gemeinsame Sohn jetzt Bruchteilseigentümer, weil er bereits durch den Vater geerbt hatte? Und falls ja, müsste dann bei Beantragung einer Teilungsversteigerung ein "großer Antrag" gestellt werden, wenn die gesamte Immobilie versteigert werden soll?