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Schätzung für Zwangsversteigerung

Verfasst: 15.09.2008, 17:04
von Schmiddi
Hallo, ich hab eine kurze Frage zum Thema ZV.

Muss der "noch Hauseigentümer", dem vom Gericht bestellten Schätzer Zutritt ins Haus gewähren, kann er sich gegen ein Eindringen in die Privatsphäre wehren und nicht aufmachen? Kann im letzten Fall dann Notfalls mit Polizeigewalt oder Ähnlichem, einen Hausbesichtigung durchgeführt werden?

Gruß Schmiddi

Re: Schätzung für Zwangsversteigerung

Verfasst: 30.09.2008, 18:25
von schnuck723
Hallo!

Nein er muss nicht Zutritt gewähren das kann auch nicht von Anderen durchgesetzt werden, z. B. Polizei!

Aber es ist ziemlich dumm da die Versteigerung so auch nicht verhindert wird! So sinkt nur der Wert des Hauses da der Gutachter ja das Objekt und Grundstück nur von außen besichtigen kann. Was Widerum für den Schuldner bedeutet das natürlich das Objekt trotzdem versteigert wird die Chance auf einen guten Preis aber erheblich sinkt! Und je weniger Geld der Schuldner noch für seine Immobilie bekommt desto höher sind meist die Restschulden, diese fallen ja nach Versteigerung des Objekts nicht weg!

Also lieber rein lassen und coorperieren! So kann man möglichst viel Geld rausholen!! :wink:

Re: Schätzung für Zwangsversteigerung

Verfasst: 09.04.2015, 12:32
von Salwa
Dieses Thema hat mit der Zwangsversteigerung im engeren Sinne nichts zu tun. Du solltest die Frage in einem Forum stellen, das sich mit dem Mietrecht beschäftigt.

Re: Schätzung für Zwangsversteigerung

Verfasst: 10.04.2015, 20:48
von Addi
@ kaleem

Der Beitrag ist " 6 1/2 Jahre" alt, von daher wird der Eismann es nicht mehr lesen....

Aber wenn es neue, aktuelle Fragen zu Verkehrswertgutachten, Wertermittlung geht....immer nachfragen, dafür sind wir da, diese zu beantworten.