Eigentunmsverhältnisse bei TV

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Moderator: Alfred_Hilbert

meqqi
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Eigentunmsverhältnisse bei TV

Beitragvon meqqi » 25.07.2020, 17:46

Grüß Gott Zusammen,
ich habe mit meinem Bruder eine Einhanderbengemeinschaft für eine Immobilie (je 50%) und bin dabei, eine TV zu beantragen. Soweit ist alles klar.
Ein Punkt fehlt mir noch:
Wenn jemand den Zuschlag bekommt, wird er sofort Eigentümer. Das ist doch so, oder ?
Er muß innerhalb einer bestimmten Frist sein Gebot an das Gericht überweisen.
Was passiert, wenn er nicht bezahlt ?
Wann wird das Grundbuch geändert ?
Wird es auch geändert, obwohlr er nicht bezahlt hat ?
Kann er nach dem Zuschlag mit der Immobilie machen was er will ?
(vermieten, unsachgemäß behandeln, abreißen u.s.w.)
Welche Möglichkeiten haben die Alteigentümer an ihr Geld zu kommen ?

Gruß
Meqqi

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Eigentunmsverhältnisse bei TV

Beitragvon Addi » 26.07.2020, 09:18

Ein Punkt fehlt mir noch:
Wenn jemand den Zuschlag bekommt, wird er sofort Eigentümer. Das ist doch so, oder ?

ja, mit Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum auf den Meistbietenden über, soweit dieser nicht in einem Beschwerdeverfahren aufgehoben wird....

Er muß innerhalb einer bestimmten Frist sein Gebot an das Gericht überweisen.
Was passiert, wenn er nicht bezahlt ?

Dann wird für die alte Eigentümergemeinschaft eine Sicherungshypothek zur gesamten Hand eingetragen...
Wann wird das Grundbuch geändert ?

Nach Abhaltung des Verteilungstermins und Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeisbescheinigung des Finanzamtes

Wird es auch geändert, obwohlr er nicht bezahlt hat ?
Ja, wenn die UB des FA vorgelegt wird, in dem Ersuchen auf Grundbuchberichtigung werden dann zeitgleich eventuelle Sicherungshypotheken bei Nichtzahlung eingetragen...

Kann er nach dem Zuschlag mit der Immobilie machen was er will ?
(vermieten, unsachgemäß behandeln, abreißen u.s.w.)

Im Grunde ja, weil er die gleichen Rechte hat , wie ein Käufer nach Eintragung..

Welche Möglichkeiten haben die Alteigentümer an ihr Geld zu kommen ?

Freihändig verkaufen ohne TV, oder imFalle der Nichtzahlung die Wiederversteigerung beantragen...

meqqi
Beiträge: 2
Registriert: 10.07.2020, 16:19

Re: Eigentunmsverhältnisse bei TV

Beitragvon meqqi » 26.07.2020, 11:43

Noch einige Fragen dazu:
Kann der Verteilungstermin abgehalten werden, auch wenn der Ersteigerer gar nicht bezahlt hat?

Zu
+++
Er muß innerhalb einer bestimmten Frist sein Gebot an das Gericht überweisen.
Was passiert, wenn er nicht bezahlt ?
Dann wird für die alte Eigentümergemeinschaft eine Sicherungshypothek zur gesamten Hand eingetragen...
+++
Wird die automatisch eingetragen ?
Ist mit der Eintragung der Hypothek die Verteilung vorgenommen worden ?
Wenn der Ersteigerer dann noch eine UB des FA's bringt, dann würde das Grunbuch geändert werden und die Immobilie gehört ihm, ohne dafür einen cent bezahlt zu haben, oder ?

Zu
++++
Welche Möglichkeiten haben die Alteigentümer an ihr Geld zu kommen ?
Freihändig verkaufen ohne TV, oder im Falle der Nichtzahlung die Wiederversteigerung beantragen... '
+++
Ich meine die Möglichkeiten nach dem Zuschlag wenn der Ersteigerer nicht bezahlt. Kann man das Objekt freihändig verkaufen oder die Wiederversteigerung beantragen, wenn es einem gar nicht mehr gehört ?
Oder muß das Ganze über einen Gerichtsvollzieher laufen ?

Gruß
Meqqi

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Eigentunmsverhältnisse bei TV

Beitragvon Addi » 26.07.2020, 20:08

Noch einige Fragen dazu:
Kann der Verteilungstermin abgehalten werden, auch wenn der Ersteigerer gar nicht bezahlt hat?

Ja, auch wenn es merkwürdig klingt.
Der Antragsteller hat aber vor der Zuschlagserteilung die Möglichkeit die Verfahrenseinstellung zu bewilligen auch in dem laufenden Termin, wenn dieser merkt, dass jemand bietet von dem man denkt er zählt nicht. Auch der Antrag auf Sicherheitsleistung kann und sollte direkt nach Abgabe eines Gebotes verlangt werden.

Zu
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Er muß innerhalb einer bestimmten Frist sein Gebot an das Gericht überweisen.
Was passiert, wenn er nicht bezahlt ?
Dann wird für die alte Eigentümergemeinschaft eine Sicherungshypothek zur gesamten Hand eingetragen...
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Wird die automatisch eingetragen ?

Ja, in Ausführung des Teilungsplanes....

Ist mit der Eintragung der Hypothek die Verteilung vorgenommen worden ?

Die Eintragung der Sicherungshypothek für die alte Eigentümergemeinschaft geschieht dann von Amtswegen, anstatt der Auszahlung/Überweisung des zugeteilten Erlöses....

Wenn der Ersteigerer dann noch eine UB des FA's bringt, dann würde das Grunbuch geändert werden und die Immobilie gehört ihm, ohne dafür einen cent bezahlt zu haben, oder ?

Ja, so ist es...…(es heißt „Ersteher“ nicht Ersteigerer)

Zu
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Welche Möglichkeiten haben die Alteigentümer an ihr Geld zu kommen ?
Freihändig verkaufen ohne TV, oder im Falle der Nichtzahlung die Wiederversteigerung beantragen... '
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Ich meine die Möglichkeiten nach dem Zuschlag wenn der Ersteigerer nicht bezahlt. Kann man das Objekt freihändig verkaufen oder die Wiederversteigerung beantragen, wenn es einem gar nicht mehr gehört ?
Oder muß das Ganze über einen Gerichtsvollzieher laufen ?

Wie freihändig verkaufen? Es gehört nunmehr dem Ersteher, nicht mehr Ihnen , Sie können nichts mehr verkaufen.....
Die Wiederversteigerung wird aus der eingetragenen Sicherungshypothek betrieben....

Ein Gerichtsvollzieher hat mit der Versteigerung von Immobilien nichts zu tun. Dieser ist n u r für die Mobiliarvollstreckung zuständig


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