Fragen zur Sicherungshypothek

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Moderator: Alfred_Hilbert

Hellas
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Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon Hellas » 19.07.2020, 10:36

Unsere Erbengemeinschaft (4 Personen) konnte sich hinsichtlich einer Immobilie nicht einigen. 1, 2 und 3 wollten verkaufen, 4 nicht. Letzte Woche kam es zur Teilungsversteigerung, bei der 4 als Meistbietender den Zuschlag erhielt. Nun teilte uns 4 mit, er könne bis zum Verteilungstermin nicht die gesamte Erlössumme vorlegen, da nach seinen Angaben ein privates Darlehen geplatzt sei. Wir 3 anderen möchten aber unsere Anteile ausgezahlt bekommen. Nach den Infos hier im Forum wird wohl bei Nichtzahlung durch den Ersteher eine Sicherungshypothek im Grundbuch im Verteilungstermin eingetragen. Dazu habe ich einige Fragen.
1. Wer muss für die Kosten der Eintragung der Sicherungshypothek aufkommen?
2. Wird bei der Sicherungshypothek für jeden von uns ein Betrag entsprechend seinem Anteil (bezogen auf die Erlössumme) eingetragen oder nur ein Gesamtbetrag?
3. Können wir 3 anderen sofort eine neue Zwangsversteigerung beantragen oder müssen wir erst andere Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen?

mani
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Re: Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon mani » 19.07.2020, 12:22

Hallo, Hellas,

wir stehen ganhz kurz vor einer ähnlichen Situation.

Da Ihr/Sie die TV bereits erledigt haben - eine Frage vorab:

1.) wurde derf Verkehrswert erreicht?

2.) Falls nicht, welcher Fsktor des Verkehrswertes (z.,B. 5/10, 710 wurdeerreicht?

3.) Gab es viele Bietinteressenten?


Ich danke Ihnen für eine Angtwort im voraus.

grüsse

mani

Addi
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Re: Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon Addi » 19.07.2020, 12:54

......
Die Sicherungshypothek wird als „Erlös-Überschuss“ mE für die alte Eigentümergemeinschaft von Amts wegen eingetragen inclusive des Erstehers, es sei denn, dass bis zum Verteilungstermin eine anderweitige Verteilungsregelung der alten Gemeinschaft vereinbart und protokolliert, festgeschrieben worden ist.
Aus der S-Hypothek kann dann die sogenannte „Wiederversteigerung“ als reine Zwangsversteigerung betrieben werden...gegen den neuen Eigentümer, der nicht gezahlt hat....

Die Fragen von mani sind irrelevant, das jede Immobilie ihren eigen Verlauf hat, abhängig von Lage, Beschaffenheit, Verkehrswert, Angebot und Nachfrage und ist somit niemals auf andere Objekte übertragbar.....

Hellas
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Re: Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon Hellas » 19.07.2020, 14:58

Vielen Dank für die Antwort. Dazu noch eine Frage: Was bedeutet "anderweitige Verteilungsregelung der alten Gemeinschaft"?

Und zur Wiederversteigerung: Kann man diese gleich beim Verteilungstermin mit beantragen, wenn der Ersteher nicht gezahlt hat?

Addi
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Re: Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon Addi » 19.07.2020, 20:39

Was bedeutet "anderweitige Verteilungsregelung der alten Gemeinschaft"?

Wenn die alte Eigentümergemeinschaft, bestehend aus 1,2,3 und 4 sich z.B. darauf einigen, dass jeder von dem Erlösüberschuss 25% erhalten oder halt eine andere, einvernehmliche Auszahlungsanordnung.....


Zur Wiederversteigerung: Kann man diese gleich beim Verteilungstermin mit beantragen, wenn der Ersteher nicht gezahlt hat?

Nun, das Protokoll des Verteilungstermins und der Teilungsplan sollten zunächst in Schriftform allen Beteiligten zugehen.....
Auch die Eintragung der Sicherungshypothek dauert ein paar Tage.....
Natürlich kann dann das Wiederversteigerungsverfahren als ganz Neues Verfahren beantragt werden.
Aber da ist keine Eile geboten, weil es bis zum ZV-Termin wiederum mindestens ein 3/4 Jahr dauert....

Liselotte
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Re: Fragen zur Sicherungshypothek

Beitragvon Liselotte » 19.07.2020, 21:40

Danke!


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