Ist die Höhe der bestehenbleibende Rechte wirklich identisch mit dem Grundbucheintrag
Verfasst: 16.07.2020, 13:40
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe eine spezielle Frage:
Ich bin als Bieter an einer bald zu versteigernden Immobilie interessiert. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist allerdings geringer als die bestehenbleibenden Rechte, die bereits in der ZV-Anzeige angegeben wurden ( Rang 2 - 5 Abtl. III). Der betreibende Gläubiger (öffentliches Amt) ist in Rang 8 Abtl. III eingetragen. Es handelt sich um den ersten Termin, die 7/10-Grenze besteht noch. Der Verkehrswert und die bestehenbleibenden Rechte sind nahezu identisch. (325 000 vs. 332 000). Da es sich um eine begehrte Lage handelt, würde ich aber (in der Summe mit den bestehenbleibenden Rechten und anderen Kosten) auch über Verkehrswert bieten.
Meine Frage: Müssen die bestehenbleibenden Rechte später immer in voller, angezeigte Höhe ausgelöst werden oder sind das nur entsprechend eingetragene, fiktive Titel im Grundbuch, die ursprünglich zur Absicherung einer Gesamtschuld eingetragen wurden? Die eingetragene Grundschuld verringert sich ja i.d.R. nicht kontinuierlich durch die konstante Tilgung eines entsprechenden Kredits sondern wird im besten Falle erst nach ihrer vollständigen Tilgung auf Antrag hin im Grundbuch gelöscht. Kann es also sein, dass die wahre Höhe der durch Zuschlag in der ZV übernommenen Schulden viel kleiner ist als die im Grundbuch jetzt noch eingetragenen bestehenbleibenden Rechte? Kann man ggf. schon vor Beginn einer ZV erfahren, wieviel Lasten vom Schuldner bereits getilgt wurden und wie hoch die sich daraus ergebene "Restlast" noch ist? Den Grundbuchauszug kann man sich ja schließlich auch im Vorfeld ansehen...
Mittlerweile habe ich durch die vielen im Forum stehenden, interessanten Fallbeispiele bereits die erläuternde Funktion des Rechtspflegers in einer ZV erkannt und bin sicher, dass dieser Fakt vielleicht in der ersten Phase einer ZV noch einmal genau erklärt werden würde. Mich interessiert aber, ob diese Frage schon VOR Beginn des eigentlichen Zwangsversteigerungstermins zu klären wäre. Das zuständige Amtsgericht der mich interessierenden Immobilie liegt nämlich sehr weit von meinem Wohnort entfernt an der Ostsee und vielleicht kann ich mir den Weg ja auch sparen...!
Vielen Dank und sorry, falls dies eine dumme Frage sein sollte ! Liebe Grüße aus Sachsen von Tino
ich bin neu hier im Forum und habe eine spezielle Frage:
Ich bin als Bieter an einer bald zu versteigernden Immobilie interessiert. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist allerdings geringer als die bestehenbleibenden Rechte, die bereits in der ZV-Anzeige angegeben wurden ( Rang 2 - 5 Abtl. III). Der betreibende Gläubiger (öffentliches Amt) ist in Rang 8 Abtl. III eingetragen. Es handelt sich um den ersten Termin, die 7/10-Grenze besteht noch. Der Verkehrswert und die bestehenbleibenden Rechte sind nahezu identisch. (325 000 vs. 332 000). Da es sich um eine begehrte Lage handelt, würde ich aber (in der Summe mit den bestehenbleibenden Rechten und anderen Kosten) auch über Verkehrswert bieten.
Meine Frage: Müssen die bestehenbleibenden Rechte später immer in voller, angezeigte Höhe ausgelöst werden oder sind das nur entsprechend eingetragene, fiktive Titel im Grundbuch, die ursprünglich zur Absicherung einer Gesamtschuld eingetragen wurden? Die eingetragene Grundschuld verringert sich ja i.d.R. nicht kontinuierlich durch die konstante Tilgung eines entsprechenden Kredits sondern wird im besten Falle erst nach ihrer vollständigen Tilgung auf Antrag hin im Grundbuch gelöscht. Kann es also sein, dass die wahre Höhe der durch Zuschlag in der ZV übernommenen Schulden viel kleiner ist als die im Grundbuch jetzt noch eingetragenen bestehenbleibenden Rechte? Kann man ggf. schon vor Beginn einer ZV erfahren, wieviel Lasten vom Schuldner bereits getilgt wurden und wie hoch die sich daraus ergebene "Restlast" noch ist? Den Grundbuchauszug kann man sich ja schließlich auch im Vorfeld ansehen...
Mittlerweile habe ich durch die vielen im Forum stehenden, interessanten Fallbeispiele bereits die erläuternde Funktion des Rechtspflegers in einer ZV erkannt und bin sicher, dass dieser Fakt vielleicht in der ersten Phase einer ZV noch einmal genau erklärt werden würde. Mich interessiert aber, ob diese Frage schon VOR Beginn des eigentlichen Zwangsversteigerungstermins zu klären wäre. Das zuständige Amtsgericht der mich interessierenden Immobilie liegt nämlich sehr weit von meinem Wohnort entfernt an der Ostsee und vielleicht kann ich mir den Weg ja auch sparen...!
Vielen Dank und sorry, falls dies eine dumme Frage sein sollte ! Liebe Grüße aus Sachsen von Tino