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Beschwerde gegen Gebot eingelegt

Verfasst: 25.01.2011, 19:48
von WoleES
Hallo,
ich habe im 2. Termin ein Objekt beim Amtsgericht Esslingen ersteigert.
Jetzt hat der Schuldner Beschwerde eingelegt das Gebot sei zu niedrig und gegen die Rechtspflegerin einen Befangenheitsantrag gestellt.
Das ganze hängt jetzt noch beim Amtsgericht ES und wird dann zum Landgericht Stuttgart gehen.
Muss ich die Entscheidung erst abwarten oder kann ich jetzt schon etwas unternehmen um die Immobilie zu übernehmen ?
Es ist bereits alles bezahlt und laut Finanzamt muss ich auch schon Grundsteuer zahlen.

Gruss,
WoleES

Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt

Verfasst: 26.01.2011, 15:28
von WoleES
Hallo,
ja das währe schön :mrgreen:
Bei mir geht das jetzt schon etwas länger. Ich denke ich bin bald im 6. Monat.
Im Feb. ist die 1. Rate der Grundsteuer fällig.
So wie ich das mitbekommen habe dauert das hier ca. 1 Jahr bis die Immo genutzt werden kann.

Gruss,
WoleES

Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt

Verfasst: 18.02.2011, 18:59
von Rudolf_Roenisch
Ihre Rechte im Verfahren der Zuschlagsbeschwerde sind sehr beschränkt. Es könnte allenfalls Sinn machen, Akteneinsicht zu beantragen, gegebenenfalls auch, um einen Amtshaftungsanspruch bei Erfolglosigkeit der Zuschlagsbeschwerde zu prüfen, wenn das Verfahren unnötig lange gedauert haben sollte. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn Schäden an der Immobilie, Mietausfall und so weiter drohen.

Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt

Verfasst: 21.02.2011, 19:08
von WoleES
Hallo,
am 03.09.2010 war der 2.Termin bei dem ich den Zuschlag bekommen habe. Jetzt am 21.02.2011 habe ich erfahren das der Befangenheits Antrag abgelehnt wurde. Nun muss ich noch eine Entscheidung vom Landgericht abwarten. Dann kann ich hoffentlich das gute Stück übernehmen. Zum Glück wohnt dort nicht direkt jemand drin. Dann brauche ich wohl keine Räumungsklage

Gruss,
WoleES

Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt

Verfasst: 28.04.2011, 09:33
von WoleES
Hallo,
gestern habe ich die Nachricht vom Landgericht bekommen. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Nun muss ich mal sehen wie es weiter geht. Bekomme ich den Eigentümer so heraus oder muss ich noch eine Räumungsklage führen.

Gruss,
WoleES