Video auf you tube Teilunsversteigerung
Verfasst: 03.07.2020, 14:15
Hallo, Addy,
auf YOU TUBE ist ein neues Video eingestellt worden von
Dr. Reichmann - Titel: Die Teilungsversteigerung von Immobilien
Das Video bezieht sich auf deutsches u. spanisches Recht. Dr. Reichmann ist auf Mallorca tätig.
Es wird u.a. folgendes gesagt:
"Derjenige, welcher eine Teilungsverstgeigerung beantragen möchte, muss in einer Vorstufe den anderen
Miteigentümern mitteilen:
Sinngemäss: Achtung, Leute, lasst uns bitte ein e Einigung finden, weil ansonsten werde ich die V einleiten.
Das muss in NOTARIELLER Form geschehen.
Erst wenn diese Massnahme nichts fruchteT, kann er den entsprechenbdenb Antrag stellen.
Ich habe das so noch nie gehört. Ist das richtig?
Muss dieser Weg als V orstufe in notarfieller orm gewählt werden?
Addy - ein wichtier Punkt für mich. Ich würde mich über eine A ntwort sehr freuen. Danke
grüsse
malia
auf YOU TUBE ist ein neues Video eingestellt worden von
Dr. Reichmann - Titel: Die Teilungsversteigerung von Immobilien
Das Video bezieht sich auf deutsches u. spanisches Recht. Dr. Reichmann ist auf Mallorca tätig.
Es wird u.a. folgendes gesagt:
"Derjenige, welcher eine Teilungsverstgeigerung beantragen möchte, muss in einer Vorstufe den anderen
Miteigentümern mitteilen:
Sinngemäss: Achtung, Leute, lasst uns bitte ein e Einigung finden, weil ansonsten werde ich die V einleiten.
Das muss in NOTARIELLER Form geschehen.
Erst wenn diese Massnahme nichts fruchteT, kann er den entsprechenbdenb Antrag stellen.
Ich habe das so noch nie gehört. Ist das richtig?
Muss dieser Weg als V orstufe in notarfieller orm gewählt werden?
Addy - ein wichtier Punkt für mich. Ich würde mich über eine A ntwort sehr freuen. Danke
grüsse
malia